Fast ein Jahr gingen die Nachforschungen von Dr. Rainer Podeswa mit Anfragen, Ministerbriefen, E-Mails und Telefonaten mit dem Innenministerium, weil ihm Ungereimtheiten bei der Statistik der politisch motivierten Kriminalität auffielen. „Unzählige Straftaten gegen die AfD werden nicht berücksichtigt und anhand von Beispielen wollten wir Gründe dafür wissen“, erklärt der Abgeordnete.

Innenministerium: Das Opfer von ‚FUCK AFD‘ ist das Gebäude!

Beispiel: Vor dem letzten Besuch von Dr. Alice Weidel in Heilbronn wurde die Veranstaltungslokalität mit „FUCK AFD“ besprüht. Doch die Beleidigung wurde nicht als Tat gegen die AfD eingestuft. Das Innenministerium begründet dies gegenüber dem Landtagsabgeordneten des Wahlkreises Heilbronn Dr. Rainer Podeswa damit, dass sich der Schmähtext ‚weder gegen eine Parteieinrichtung noch gegen einen Repräsentanten der AfD‘ richtete, sondern ‚gegen ein Gebäude Dritter‘.

„‚FUCK AFD‘ richtet sich nicht gegen AfD-Repräsentanten, die am selben Abend im Gebäude sind, sondern das Gebäude ist das Opfer?“, stellt Dr. Rainer Podeswa überrascht fest, der an diesem Abend auch moderierte.

Während der AfD-Veranstaltung kam es dann zur Demo bekannter Linksextremisten, gemeinsam mit SPD und Grünen. Dabei kam es seitens der Demonstranten zur aktenkundigen Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung, gefährlichen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Ministerbrief Az. 4-1082.2/465). Doch diese Straftaten zählen alle nicht als politisch motivierte Straftaten in der PMK-Statistik. Sie passierten zwar bei der politischen Anti-AfD-Demo, doch wurden sie nach Angaben des Innenministeriums nicht aus einer politischen Motivation heraus begangen bzw. es waren keine „echten“ Staatsschutzdelikte. Eine der Straftaten wurde auch erst nach Veranstaltungsende begangen (während die Gäste gingen und abgebaut wurde), sodass nach Meinung des Innenministeriums der unmittelbare politische Bezug fehlt. „Wenn Linksextreme nach einer AfD-Veranstaltung eine AfD-Fahne klauen ist das nicht politisch?“, wundert sich Dr. Podeswa.

Statistiken der Bundesregierung und der Landesregierung stimmen nicht überein

Auch die Begründung zu anderen Fragen hält er für hanebüchen. „So erklärt das Innenministerium auf meine Frage, wieso die Bundesregierung Fälle gegen die AfD erfasst hat, die die Landesregierung nicht zu kennen scheint, dass die offiziellen Statistiken der Bundesregierung nicht mit denen der Landesregierung vergleichbar sind, da diese verschiedene ‚Auswerteparameter‘ haben.“, beschreibt der Abgeordnete die Antwort des Ministeriums (Ministerbrief Az. 3-0141.5/1 vom 05.03.20).

Das Innenministerium zu Bemalen und zu Bekleben ist straffrei möglich!

Grotesk findet Dr. Rainer Podeswa auch die Aussage des Innenministeriums, dass das Beschmutzen, Bemalen und Bekleben der AfD-Büros keine Sachbeschädigung, Beleidigung oder Bedrohung darstellt, wenn die Substanz der fremden Sache nicht beeinträchtigt wird und die Beseitigung möglich ist, selbst wenn dafür ein hoher Aufwand betrieben werden muss.

„Mit dieser Auslegung ist selbst das Bekleben, Bemalen und Beschmutzen des Innenministeriums straffrei erlaubt, solange nicht die Gebäudesubstanz angegriffen, das Erscheinungsbild nicht dauerhaft verändert und die Säuberung irgendwie wieder möglich ist“, geht der Abgeordnete auf die Aussagen ein und fragt: „In der Nacht auf den 24. April wurde der Landtag von vermutlichen Linksextremisten beschmiert – ist das nun auch keine Straftat? Was soll man da erst für den 1. Mai erwarten?“

Ob eine politische Straftat angenommen wird kann reine Willkür sein

Im Rahmen der Statistik politisch motivierter Straftaten „werden ausschließlich Sachverhalte erfasst, bei welchen im Einzelfall zumindest ein Anfangsverdacht für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat besteht“, so das Innenministerium. Der Abgeordnete erklärt: „Das bedeutet, wenn ein Beamter bei einem beschmierten Gebäude keinen Anfangsverdacht sieht, weil er von einer Möglichkeit der Reinigung ausgeht, dann wird der Sachverhalt gar nicht erst erfasst. Das ist Willkür!“ Er ergänzt: „So darf man sich nicht wundern, dass bei unzähligen Schädigungen der AfD gar nicht erst ein Fall eröffnet wird.“

Der Abgeordnete zieht einen Vergleich mit anderen Bundesländern: „In Berlin wurde die illegale Beklebung mit Plakaten gegen linke Gewalt durch eine rechtsextreme Organisation an Redaktionsgebäuden und Parteizentralen vom dortigen Senator für Inneres als ‚Angriff auf politische Einrichtungen‘, der ‚widerlich und kriminell‘ ist gewertet.“ Bundesweit verurteilte man dies als ‚Bedrohung‘ für Journalisten und Politiker. „In Baden-Württemberg hingegen sollen Aufkleber an Parteieinrichtungen legal sein?“, fragt Dr. Rainer Podeswa ungläubig.

Man wird das Gefühl nicht los, dass es bei politischer Kriminalität nur darauf ankommt, wer das Opfer ist. So bekam der SPD-Abgeordnete Helge Lindh nach einem vermutlich linksextremen Angriff auf sein Büro Besuch von Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesverfassungsschutzes, während die Angriffe auf AfD-Büros, Brandstiftungen gegen unsere Autos oder der Vandalismus gegen die AfD noch nie für derart prominenten Besuch sorgte…”

Er stellt fest: „Alleine im letzten Jahr gab es nur gegen unser Heilbronner Büro und dessen Abgeordneten Schmierereien, wiederholte Beklebungen, knapp zehn Drohbriefe und einen massiven Farbangriff auf Wohnhaus und Auto. Dazu kommt die Zerstörung unzähliger Wahlplakate im Rahmen der letztjährigen Kommunal- und Europawahl.“

Unbrauchbare Statistiken und geheime Änderungen zur „politisch motivierten Kriminalität“

„Die Beweise zeichnen das Bild nachweislich unvollständiger Statistiken. Insbesondere bei ‚politisch motivierter Kriminalität‘ werden die unter der Verantwortung des CDU-Innenministers Thomas Strobl veröffentlichten Statistiken beeinflusst, dass sich die Balken biegen.“, fasst Dr. Podeswa die Erkenntnisse zusammen. Weiter kritisiert er massiv, dass Änderungen an Statistiken als „Verschlusssache“ mit Geheimhaltungsgrad einstuft wurden (Ministerbrief Az. 3-0141.5/1 vom 18.07.19).

„Es ist erstaunlich, dass trotz dieser zweifelhaften Umstände, laut Angaben der Bundesregierung, die AfD trotzdem das Hauptopfer politisch motivierter Kriminalität ist. Wie würde die Statistik wohl aussehen, wenn man korrekt arbeiten würde? Vermutlich müssten sofort die Hunderten Millionen an Steuergeldern, die für den ‚Kampf gegen rechts‘ aufgewendet werden, umgeleitet werden.

Wir verlangen diese Mittel endlich für den Kampf gegen jede Form von Extremismus zu verwenden, aber dazu müssten Regierungsmitglieder wie Thomas Strobl erst ihre Antifa-Augenklappe über dem linken Auge entfernen.“


Ministerbrief Az. 4-1082.2/465
Ministerbrief Az. 3-0141.5/1 vom 18.07.19
Ministerbrief Az. 3-0141.5/1 vom 05.03.20
Landtagsdrucksache 16/6266
Sicherheitsberichte 2018 und 2019
Bundestagsdrucksache 19/10403

Pressevertretern und Interessierten schicken wir zur Berichterstattung auch gerne die Ministerbriefe und Antworten des Innenministeriums zu.