Der Landtag besteht aus gewählten Abgeordneten, die das Volk vertreten sollen. Die Landtagsabgeordneten entscheiden über laufende politische Fragen und sind dabei nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden. Das heißt sie können unabhängig von z.B. ihrer Partei entscheiden, da sie nur ihrem Gewissen verpflichtet sind (sogenanntes Freies Mandat). Fraktionszwang ist verfassungswidrig. In der Praxis stimmen die meisten Parteien aber nahezu ausnahmslos geschlossen ab und applaudieren sogar geschlossen. Wer Landtagsdebatte mitverfolgt, der merkt schnell, dass nur in bei der AfD kein praktischer „Fraktionszwang“ existiert.

Aufgaben des Landtags

Zu den Aufgaben des Landtags gehört natürlich die bekannteste Tätigkeit: die Verabschiedung von Gesetzen. Der Landtag ist somit die gesetzgebende Gewalt (Legislative). Zu den Aufgaben gehört deshalb auch die Kontrolle der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Die dritte, rechtsprechende Gewalt (Judikative) ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfenen Richtern anvertraut. Teilweise werden die Richter allerdings wiederum von den Parteien bestimmt, z.B. beim Verfassungsgerichtshof. Das kann man durchaus problematisch finden.

Der erste Tag im Stuttgarter Landtag, kurz vor dem Beginn der Eröffnung der 16. Legislaturperiode

Opposition

Unsere wichtigste Aufgabe ist das Handeln der Regierung zu kontrollieren. Faktisch macht das nur die Opposition, denn die an der Regierung beteiligten Parteien (aktuell: Grüne und CDU) gehen sich intern kaum kritisch an. Bei der Opposition muss man aber auch unterscheiden: eine Partei, die vor kurzem noch an der Regierung beteiligt war (aktuelle Vorgängerregierung: SPD und Grüne) wird die Regierung zwar bei Abweichungen zu ihrem eigenen Regierungsstil angehen, aber wird trotzdem bei vielem über vorsichtig sein, da dies auf ihre eigene vorherige Regierungsarbeit zurückführbar sein könnte.

Wenn die eigene Partei zwar nicht im Landtag an der Macht ist, gleichzeitig aber in anderen Bundesländern oder gar im Bundestag mit anderen Parteien aktiv zusammenarbeitet (je nachdem langt auch schon ein Kreistag oder Gemeinderat), dann sind die Vertreter dieser Parteien natürlich ebenso vorsichtiger. Sie wollen die Kooperationspartner auf anderen Ebenen nicht verärgern und dort die Zusammenarbeit unmöglich machen.

Echte Opposition ist deshalb Mangelware. Nur die AfD kann echte Oppositionsarbeit machen. Da die Altparteien eine Zusammenarbeit auf jeder Ebene und überall ablehnen ist die AfD nirgends gebunden und als einzige Partei in der Lage wirkliche parlamentarische Oppositionsarbeit zu machen und die Regierungsarbeit kritisch zu kontrollieren.

Der baden-württembergische Plenarsaal bei einer ersten Versammlung des Plenums
Foto: Landtag von Baden-Württemberg

Wie funktioniert die Landtagsarbeit?

Als Landtagsabgeordnete und Oppsitionsfraktion kontrollieren wir die Arbeit der Regierung, ebenso wie die Arbeit der Exekutive (vollziehende Gewalt, also z.B. Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzamt, Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen,…) insbesondere durch kleine und große Anfragen, Arbeit und Anträge in Ausschüssen, Regierungsbefragungen und kritische Öffentlichkeitsarbeit. Dazu können wir beispielsweise aktuelle Debatten vor dem Plenum beantragen.

Wir können auch Gesetzentwürfe einbringen (Gesetzesinitiativrecht) und tun das auch. Die Altparteien lehnen diese Gesetzesvorschläge der AfD jedoch grundsätzlich und unabhängig vom Inhalt ab. Eine Peinlichkeit und Steuerverschwendung ist es, wenn Altparteien dann dasselbe Gesetz selbst einbringen, beispielsweise beim Gesetzesvorschlag zum Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum. Generell macht aber auch hauptsächlich die Regierung vom Initiativrecht Gebrauch, weil die Oppositionsparteien eben grundsätzlich keine Chance haben, dass ihre Anträge eine Mehrheit bekommen.