Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Wertpapierkaufprogramme des Eurosystems, im Rahmen derer ab März 2015 auch mit groß angelegten Käufen europäischer Staatsanleihen begonnen wurde (bekannt als PSPP = Public Sector Purchase Programme), als teilweise verfassungswidrig. Trotz eindeutiger Verstöße gegen Artikel 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) scheut sich das Gericht jedoch davor, die rechtswidrige Staatsfinanzierung, Wirtschaftspolitik und Schuldenvergemeinschaftung eindeutig zu verurteilen und damit für Rechtssicherheit zu sorgen.

Gemäß Urteil darf die deutsche Bundesbank spätestens in drei Monaten das PSPP-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) nicht mehr unterstützen, welches schon für 2,6 Billionen Euro unverkäufliche Ramschanleihen gekauft hat. Damit hat Deutschland, als größter Anteilseigner der EZB, nahezu für 1 Billion Euro Schulden übernommen! Diese Schuldenübernahme erfolgte wohlgemerkt am Deutschen Bundestag vorbei.

Dazu meint der finanzpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion von Baden-Württemberg Dr. Rainer Podeswa: “Genauso wie auf Bundesebene haben wir schon auf Landesebene wiederholt gefordert, dass die Kosten für uns endlich ordentlich bilanziert und im Haushalt aufgeführt werden. Mit seinem Urteil bleibt das Bundesverfassungsgericht nun weiter regierungs- und merkelhörig und führt aus, dass von der Entscheidung „nur“ das PSPP betroffen ist. Das PSPP ist jedoch nur ein kleiner Teil des erweiterten Wertpapierkaufprogramms, so kam es seit 2014 zu Pfandbriefkäufen und ABS-Käufen (forderungsbesicherte Wertpapiere) und seit 2016 zum Kauf von Unternehmensanleihen. Das Urteil bedeutet, dass die EZB weiter Schulden für Deutschland machen wird, nur eben unter einem anderen Namen.”

Hintergrund: Art. 123 AEUV verbietet es der Europäischen Zentralbank, Kredite direkt an einzelne Länder zu vergeben.  Das bedeutet, dass die Staatengemeinschaft an private Banken zu einem niedrigen Zinssatz Geld verleiht und dass sich einzelne Staaten dann von den privaten Banken zu weitaus höheren Zinsen wiederum Geld leihen. Dies soll angeblich Inflation verhindern, führt in Wirklichkeit jedoch zu einer Privatisierung der Gewinne bei gleichzeitiger Sozialisierung der Verluste durch die höheren Schulden und Kosten für die Staaten.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-032.html

Als Ramschanleihe (oder Schrottanleihe) wird eine Hochzinsanleihe eines Emittenten von schlechter Bonität bezeichnet.