„Über die heute zur Diskussion stehenden Gesetzentwürfe hinaus bleibt aber als wichtigstes politisches Ziel die umfassende Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorrangig.“ Mit diesen Worten begann der medienpolitische AfD-Fraktionschef Dr. Rainer Podeswa seinen Debattenbeitrag zur Änderung des Landesmediengesetzes. „Die AfD-Fraktion wendet sich gegen das derzeitige Zwangsgebührenmodell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das wir zugleich als eine der Hauptursachen für die jüngsten Skandale besonders im RBB und im NDR einstufen. Wir wenden uns gleichwohl nicht gegen den Digitalisierungsprozess als solchen.“
Zu kritisieren ist jedoch, dass trotz eines sich verschärfenden Wettbewerbs die privaten Hörfunkveranstalter weiterhin strukturell benachteiligt werden, kritisiert Podeswa. „In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 6. Oktober haben die Geschäftsführungen zahlreicher privater Hörfunkveranstalter im Vorfeld der heutigen Debatte nochmals zum Ausdruck gebracht, dass eine Befristung der Zuweisung von Übertragungskapazitäten als massiver Einschnitt in die Planungssicherheit anzusehen ist. Wir sehen in diesen Regelungen stattdessen eine unangemessene Benachteiligung privater Hörfunkveranstalter und werden der diesbezüglichen Änderung des Landesmediengesetzes nicht zustimmen.“