Der finanzpolitische AfD-Fraktionssprecher Dr. Rainer Podeswa hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in seinem Debattenbeitrag als nicht verhältnismäßig abgelehnt: „Die Kosten-Konsequenzen dieser geplanten Neuregelung sind zwar zunächst überschaubar, doch ist hier eine dynamische Entwicklung zu erwarten. Die Landesregierung selbst rechnet ab dem Jahr 2023 mit Mehrausgaben von rund 11,3 Millionen Euro pro Jahr, die bis zum Jahr 2060 kontinuierlich auf jährlich 133 Millionen ansteigen sollen. Für die Kommunen sind Mehrkosten von zunächst voraussichtlich 1,7 Millionen pro Jahr einkalkuliert. Dieser jährliche Betrag wird bis 2060 auf bis zu 20 Millionen ansteigen.“

Besonders die Konsequenzen für den kommunalen Bereich sind nach unserer Auffassung aber problematisch, konstatiert Podeswa. „Wenn diese Mehrausgaben allein auf kommunaler Ebene dann langfristig auf 20 Millionen Euro pro Jahr ansteigen, stellt sich hier durchaus die Frage der Verhältnismäßigkeit. Mit einem Wert von 206,3 Milliarden Euro und einem Anteil von 76% an der Gesamtsumme der Vermögensrechnung stellen die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen die größte Position der Vermögensrechnung dar. Vor diesem Hintergrund halten wir Kostensteigerungen auch in dem hier vorgesehenen Rahmen nicht für angemessen und lehnen den vorgelegten Gesetzentwurf daher ab.“