Der finanzpolitische Fraktionssprecher Dr. Rainer Podeswa hat einen Änderungsantrag zum Landesgrundsteuergesetz angekündigt, das kommenden Mittwoch beschlossen werden soll. Dieses neue Gesetz wurde erforderlich, da das ursprüngliche Grundsteuergesetz vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde, da es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieß. „Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Landesparlament wird sich dieses unsoziale grün-schwarze Grundsteuergesetz nicht verhindern lassen. Wir setzen uns dafür ein, zumindest bei der landesrechtlichen Ausgestaltung des Gesetzes der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Grundeigentümer Rechnung zu tragen. Mit unserem Änderungsantrag sollen diejenigen von der Zahlung der Grundsteuer befreit werden, die armutsgefährdet sind. Dies sind nach Feststellung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg Personen, die mit einem Nettoeinkommen von weniger als 60 Prozent des Medianwertes der Gesamtbevölkerung auskommen müssen.“

Betroffen davon waren 2019 schon 15,6 Prozent der Bürger von Baden-Württemberg; Tendenz steigend, weiß Podeswa. „Wer über kein auskömmliches Einkommen verfügt, soll nicht durch steigende Besteuerung sein Wohneigentum verlieren. Das ist ungerecht. Denn die Grundsteuer ist eine Substanzsteuer, die ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhoben wird und damit den Grundsätzen der Gerechtigkeit widerspricht. Sie trifft auch Bürger mit niedrigem oder gar keinem Einkommen. Das Prinzip der verfassungsrechtlich gesicherten Steuerfreiheit des Existenzminimums wird durch sie verletzt. Daher sollte der Grundgesetzgeber die Grundsteuer abschaffen. Stattdessen ist den Gemeinden ein eigenes Hebesatzrecht bei der Einkommensteuer einzuräumen.“

Das grün-schwarze Landesgrundsteuergesetz ersetzt die alten Ungleichbehandlungen durch neue soziale Ungerechtigkeiten, begründet der Fraktionsvize. „Bemessungsgrundlage der Grundsteuer soll zukünftig einzig der Bodenwert des Grundstücks sein. Gerade in Städten mit enorm gestiegenen Grundstückspreisen, wie nur zum Beispiel Stuttgart, Freiburg und Konstanz, sehen die Wohnungseigentümer enormen Grundsteuersteigerungen entgegen. Auch die im Rahmen der Altersvorsorge bereits von vielen Jahrzehnten erworbenen und zu eigenen Wohnzwecken bebauten Grundstücke, sollen auf Basis der aktuellen Bodenwerte besteuert werden. Das muss geradezu zwingend zu einer Vielzahl sozialer Härtefälle führen. Wir wundern uns, dass die SPD als selbernannte Hüterin der sozialen Gerechtigkeit diese Härtefälle nicht erkannte und gegensteuerte.“