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Der finanzpolitische Fraktionssprecher Dr. Rainer Podeswa hat heute im Landtag bekräftigt, dass die AfD-Fraktion die Blankoermächtigungen der Regierungsfraktionen in schier unvorstellbarer Höhe von mindestens 7 Milliarden Euro unter dem Deckmantel der erklärten Corona-Naturkatastrophe nicht durchgehen lassen wird.

„Dieser Haushalt beinhaltet offensichtliche finanzielle Fehlentscheidungen, die nichts mit der Corona-Krise zu tun haben, aber sehr viel mit dem anstehenden Wahlkampf. Ein Schuldenhaushalt, wie es ihn in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg noch niemals gab und – ein kaum kaschierter Wahlkampfhaushalt zu Lasten einer ganzen Generation, wie es ihn in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg in dieser absolutistischen Ausprägung noch niemals gab.“

Der Fraktionsvize verweist darauf, dass nicht nur der Steuerzahlerbund, sondern selbst der Rechnungshofpräsident die Argumente der Opposition unterstützt und die lange Schuldentilgung als „verfassungsrechtlich fragwürdig“ bezeichnet.

„Das ist eine Höchststrafe für eine Landesregierung und objektiv ein Anhaltpunkt für schlechtes Regieren. Dies zu einem Zeitpunkt, zu dem Deutschland und Baden-Württemberg noch verstärkt am Rande einer Deflation stehen. Sie haben mit diesem 62 Milliarden Haushalt einen neuen Rekord aufgestellt. Sie haben mit 60 Mrd. Euro Landesschulden einen Allzeitrekord aufgestellt und Sie halten nach 9 Jahren Regierung auch einen Rekord bei der Zahl von Beamten und Landesangestellten. Alles Rekorde, die voraussichtlich sehr lange ungeschlagen bleiben werden.

Die AfD-Fraktion lehnt diesen verfassungsrechtlich fragwürdigen Nachtragshaushalt ab und behält sich die gerichtliche Überprüfung vor dem Landesverfassungsgericht vor.“


Dr. Rainer Podeswa (AfD) begründet im Landtag von Baden-Württemberg die Wichtigkeit des AfD-Antrags und warum dieser vorgezogen werden muss:

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14 Milliarden Euro Schulden will die Landesregierung von Baden-Württemberg aufnehmen! 7 Milliarden davon für nicht näher detaillierte Projekte. 7 Milliarden Euro werden unter Floskeln versteckt ohne konkrete Zahlen für Projekte zu nennen. 7 Milliarden Euro Blanko-Ermächtigungen widersprechen den ehernen Grundsätzen der Vollständigkeit, der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit!

Das Informations- und Kontrollrecht des Parlaments wird bewusst und vorsätzlich unterlaufen! 7 Milliarden Euro Blanko-Ermächtigungen widersprechen mutmaßlich der Landesverfassung. Die Regierung finanziert damit angebliche Wohltaten, die nichts mit der Corona-Krise zu tun haben.

Auch der Landesrechnungshof hat sich in seiner Kritik über diesen Nachtragshaushalt sehr deutlich positioniert. Die grün-schwarze Landesregierung verstößt mit diesem Nachtragshaushalt vermutlich konkret auch gegen Art. 84 unserer Landesverfassung – der Schuldenbremse.

Die AfD fordert daher von der Regierung einfach nur einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen, bevor das Parlament sich damit befasst.

Leider unterstützten die Altparteien, auch nicht die angebliche Opposition, diese selbstverständliche Forderung der AfD.