Der finanzpolitische Fraktionssprecher Dr. Rainer Podeswa (AfD) hat die Ablehnung des Änderungsantrags zum Landesgrundsteuergesetz durch alle anderen Fraktionen als unsozial bewertet. „Wir haben gezeigt, dass wir bei der landesrechtlichen Ausgestaltung des Gesetzes der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Grundeigentümer Rechnung tragen wollten. Mit unserem Änderungsantrag sollen diejenigen von der Zahlung der Grundsteuer befreit werden, die armutsgefährdet sind – laut Statistischem Landesamtes alle Personen, die mit einem Nettoeinkommen von weniger als 60 Prozent des Medianwertes der Gesamtbevölkerung auskommen müssen. Sage und schreibe 15,6 Prozent der Bürger von Baden-Württemberg sind den Altparteien schlicht egal. Das ist beschämend.“
Es sei ungerecht, dass durch die steigende Besteuerung sein Wohneigentum verliert, wer über kein auskömmliches Einkommen verfügt, erklärt Podeswa. „Denn die Grundsteuer ist eine Substanzsteuer, die ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhoben wird. Damit widerspricht sie den Grundsätzen der Gerechtigkeit und trifft auch Bürger mit niedrigem oder gar keinem Einkommen. Das grün-schwarze Landesgrundsteuergesetz ersetzt die alten Ungleichbehandlungen durch neue soziale Ungerechtigkeiten, das musste selbst die SPD zugeben, die trotzdem ablehnte. Uns da seitens der CDU zu unterstellen, dass der Antrag zu Mehraufwand führe und – das Argument kennen wir seit unserem Landtagseinzug – schlecht gemacht sei, ist armselig, polemisch und lenkt vom Versagen der Regierungsparteien ab.“
Hintergrund:
Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuergesetz beschlossen (da er dazu gezwungen wurde). In das Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch noch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter mit ein. Baden-Württemberg weicht vom Bundesmodell ab und hat ein eigenständiges Gesetz zur Grundsteuer verabschiedet. Mit den Stimmen der grün-schwarzen Regierungsmehrheit beschlossen die Abgeordneten das Gesetz.
Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) verteidigte die Regelung. Sie sei verfassungsfest, gerecht und sorgsam ausgearbeitet. Der Steuerzahlerbund sieht dagegen in der steuerlichen Bewertung allein nach dem Grund und Boden einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Damit kritisiert der Bund der Steuerzahler, genauso wie die echte Oppositionsfraktion der AfD und die Scheinopposition der SPD und FDP das Gesetz massiv. Doch dem Änderungsantrag der AfD stimmte keine andere Fraktion zu.
Die grün-schwarze Landesregierung setzt bei der Grundsteuer auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Es sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert die Grundlage für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen. Die Grundsteuer soll ab 2025 nach dem neuen System berechnet werden.
Die AfD warb in der Vergangenheit für die Abschaffung der Steuer. Die Grundsteuer fällt für jeden Hauseigentümer an. Eigentümer können sie selbst zahlen oder als Nebenkosten vollständig auf die Mieter umlegen.