Der Haushalt des Landes Baden-Württemberg wird im Jahr 2019 immer noch nach Kameralistik aufgestellt. Aus diesem Grund stellte die AfD-Fraktion am 11. April ihren Gesetzesentwurf zur Einführung der doppelten Buchführung (Doppik) in der Landesverwaltung vor, der am Donnerstag dann im Plenum debattiert (und von den Altparteien natürlich abgelehnt) wurde.

Zwei Billionen Euro Staatsverschuldung Deutschlands und 47 Milliarden Euro Schulden in Baden-Württemberg zeigen ebenso wie nicht bezifferbare Forderungen und Lasten in Milliardenhöhe, dass eine moderne doppelte Buchführung auch für das Land dringend notwendig ist. Immerhin gilt diese schon lange auch für jedes größere Unternehmen und sogar die Kommunen – nur für das Land selbst nicht.

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Rede zur Antragsbegründung
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Der Beitrag zeigt die zweite Runde der Plenardebatte, in der Dr. Rainer Podeswa auf die Einwände der anderen Parteien und der Regierung eingeht.

Gegen Taschenspielertricks der Regierung!

“Mit der doppelten Buchführung wären Taschenspielertricks der Regierung wie “implizite” Schuldentilgung nicht mehr möglich.”, nennt der finanzpolitische Sprecher Dr. Rainer Podeswa (AfD) als einen der Gründe für die Ablehnung des Gesetzes durch die Altparteien.

“Die Erfinder der Kameralistik gingen von der einfachen Annahme aus: Was eingenommen wird, reicht für die Ausgaben aus. Dass das nicht genügt, zeigt die enorme Staatsverschuldung.”, so Dr. Podeswa. Im Video sehen Sie daher seine Rede im Plenum zum Antrag der AfD, die Doppik einzuführen.