Der Haushalt des Landes Baden-Württemberg wird im Jahr 2019 immer noch nach Kameralistik aufgestellt.

Dass das nicht genügt, zeigen die zwei Billionen Euro Staatsverschuldung Deutschlands und die 47 Milliarden Euro Schulden in Baden-Württemberg. Deshalb muss Baden-Württemberg nach fester Überzeugung der AfD-Landtagsfraktion in Zukunft mit einer modernen doppelten Buchführung geführt werden.

Dr. Rainer Podeswa MdL, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Die Doppik gilt für jeden Mittelständler in Baden-Württemberg. Ab 2020 gilt die Doppik für jede Kommune in Baden-Württemberg. Das Land Baden-Württemberg zeigt bei jedem Anlass mit strengem Finger auf die Doppik, aber wenn es um die Landes-Doppik ging, dann wird lieber auf andere gezeigt. Die Einführung der doppelten Buchführung in Baden-Württemberg ist eine historische Chance. Mit dem Gesetzentwurf zur doppelten Buchführung können wir die strategischen und finanziellen Steuerungsmöglichkeiten des Landes verbessern. Die AfD-Fraktion macht mit ihrem Gesetzentwurf Baden-Württemberg bereit für die Zukunft.“

Emil Sänze MdL, AK Finanzen: „Natürlich möchte die Landesregierung nichts von der doppelten Buchführung nach HGB hören. Taschenspielertricks wie die implizite Schuldentilgung wären mit unserem Gesetzesentwurf nicht mehr möglich. Dafür reicht die Aufnahme der Schuldenbremse in die Verfassung nicht. Die doppelte Buchführung ist eine lebendige Schuldenbremse und gehört per Gesetz in die Landeshaushaltsordnung. Während sich das Land in einem Meer von doppelter Buchführung befindet, klammert sich die Landesregierung an die untergehende Kameralistik.“

Die gesamte Landespressekonferenz von gestern, 11. April 2019, im Bertha-Benz-Saal des Bürger- und Medienzentrums im Landtag von Baden-Württemberg:

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Am 10. April 2019, reichte die Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf zur Einführung der doppelten Buchführung (Doppik) in der Landesverwaltung Baden-Württembergs ein und informierte am gestrigen Donnerstag die Medien über dieses weitreichende Gesetz, das zu einer grundlegenden Veränderung der Landeshaushaltsordnung sowie zu einer höheren Transparenz des politischen Handelns führen wird. Im Gegensatz zur Kameralistik, die nur Einnahmen und Ausgaben umfasst, berücksichtigt die nach Auffassung der AfD spätestens ab 2023 einzuführende Doppik unter anderem auch die Pensionsverpflichtungen des Landes, sowie Wertverluste und Abschreibungen.

Pressemitteilung

AfD-Landtagsfraktion bringt Gesetzentwurf zur Einführung der doppelten Buchführung in der Landesverwaltung ein

Am Mittwoch, 10. April 2019, reichte die Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf zur Einführung der doppelten Buchführung (Doppik) in der Landesverwaltung Baden-Württembergs ein und informierte am gestrigen Donnerstag die Medien über dieses weitreichende Gesetz, das zu einer grundlegenden Veränderung der Landeshaushaltsordnung sowie zu einer höheren Transparenz des politischen Handelns führen wird. Im Gegensatz zur Kameralistik, die nur Einnahmen und Ausgaben umfasst, berücksichtigt die nach Auffassung der AfD spätestens ab 2023 einzuführende Doppik unter anderem auch die Pensionsverpflichtungen des Landes sowie Wertverluste und Abschreibungen.

Die doppelte Buchführung für Baden-Württemberg: Zukunftssicherung in Zahlen

Die Kameralistik war die Buchführung des Absolutismus. Sie diente dazu, die Ausgabewünsche der Könige und Kaiser sicherzustellen. Der Haushalt des Landes Baden-Württemberg wird im Jahr 2019 immer noch nach Kameralistik aufgestellt. Baden-Württemberg ist mit seinen über 204 000 Beamten- und Angestelltenstellen und mehr als 53 Milliarden Euro Ausgaben eher ein Großunternehmen als ein barocker Hofstaat. Die Erfinder der Kameralistik gingen von der einfachen Annahme aus: Was eingenommen wird, reicht für die Ausgaben aus. Dass das nicht genügt, zeigen die zwei Billionen Euro Staatsverschuldung Deutschlands und die 47 Milliarden Euro Schulden in Baden-Württemberg. Deshalb muss Baden-Württemberg nach fester Überzeugung der AfD-Landtagsfraktion in Zukunft mit einer modernen doppelten Buchführung geführt werden.

Zentral für die AfD-Fraktion ist die langfristige finanzielle Stabilität des Landes Baden-Württemberg – die mit einer Buchhaltung aus dem Absolutismus nicht sicherzustellen ist. Die heutige Demokratie fordert mit ihren Legislaturperioden ein anderes Denken. Gerade die Altparteien orientieren sich in ihrem Umgang mit Steuergeldern an der Wiederwahl. Sie verteilen kurz vor der Wahl besonders viele Wohltaten, um sich die Stimmen der Bürger sichern. Die Zukunft des Landes muss im Gegensatz dazu über die Legislaturperiode hinaus auf Dauer gesichert werden. Dieses Denken kann nur durch eine zeitgemäße Buchführung sichergestellt werden. Dem Denken in Legislaturperioden setzt die AfD-Fraktion ein Denken in Generationen entgegen. Dieses zukunftsfähige Denken geht nur mit der doppelten Buchführung, die den Ressourcenverzehr durch das Regierungshandeln exakt darstellt.

Dr. Rainer Podeswa MdL, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion

„Die Doppik gilt für jeden Mittelständler in Baden-Württemberg. Ab 2020 gilt die Doppik für jede Kommune in Baden-Württemberg. Das Land Baden-Württemberg zeigt bei jedem Anlass mit strengem Finger auf die Doppik, aber wenn es um die Landes-Doppik ging, dann wird lieber auf andere gezeigt. Die Einführung der doppelten Buchführung in Baden-Württemberg ist eine historische Chance. Mit dem Gesetzentwurf zur doppelten Buchführung können wir die strategischen und finanziellen Steuerungsmöglichkeiten des Landes verbessern. Die AfD-Fraktion macht mit ihrem Gesetzentwurf Baden-Württemberg bereit für die Zukunft.“

Das Land soll auf Dauer effizienter für das Gemeinwohl sorgen

Ganz klar fordert die AfD-Fraktion eine Bilanzierung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung orientiert am Handelsgesetzbuch (HGB). Seit Jahrzehnten fahren die Unternehmen sehr gut mit diesen Leitlinien, auch die Kommunen praktizieren das seit langem. Gefordert wird daher eine Anpassung der HGB-Regelungen in Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof, um eine optimale Lösung für das Land Baden-Württemberg zu erreichen. Das Flächenland Hessen macht vor, wie doppelte Buchführung auf Landesebene geht.

Ein Ziel der AfD-Fraktion ist die Aufdeckung von strukturellen Schwächen der Landesverwaltung. Der Landesrechnungshof leistet hierbei bereits jetzt gute Arbeit. Das Gegenteil ist der Fall mit einer Kameralistik, die alle zwölf Monate von Null anfängt. Die Landesregierung kann mit jedem neuen Haushalt so tun, als wären die vorangegangenen Jahre gar nicht passiert. Dies führt auf Dauer zu einer Schuldenfalle.

Demgegenüber verlangt die AfD einen ganzheitlichen Ansatz. Die Haushaltswirtschaft des Landes soll insgesamt einer Modernisierung unterzogen werden. Hierzu gehört die Einführung einer Haushaltssteuerung, eines Produkthaushaltes und die Umsetzung einer Kosten- und Leistungsrechnung.

Dr. Rainer Podeswa MdL: „Das Land Baden-Württemberg hat keine Gewinnerzielungsabsicht und ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Das soll so bleiben. Doch als AfD-Fraktion ist uns wichtig, dass das Land seine Ziele effizient erreicht und auch noch in Jahrzehnten effizient erreichen kann. Was nützt uns eine ständig wachsende Verwaltung, die ihre Leistungsziele erreicht, aber in Zukunft unter den Pensionslasten zusammenbricht? Behalten wir im Hinterkopf, dass immer mehr Pensionisten auf immer weniger Steuerzahler kommen. Genau deshalb muss eine Landesregierung ressourcenschonend und am Handelsgesetzbuch orientiert wirtschaften. Die Steigerung des Gemeinwohls ist mit einer Steigerung der Effizienz zu erreichen.“

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes

Baden-Württemberg ist mit seinem Rechnungswesen ins Hintertreffen geraten. Die Bundesländer Hessen und Hamburg haben bereits seit längerem die doppelte Buchführung eingeführt, und das mit Erfolg. Diese Länder schaffen Klarheit, die uns fehlt. Auch im Land Nordrhein-Westfalen ist die Regierung vorangegangen und hat Produkthaushalte eingeführt.

Während das Land Baden-Württemberg von seinen Kommunen bis Ende dieses Jahres doppische Haushaltspläne verlangt, ist von einer Umstellung der Landesverwaltung nicht die Rede. Die AfD erwartet, dass der Erfolg des Landes korrekt und periodengerecht ermittelt wird. Durch die doppelte Buchung von Vorgängen können Unstimmigkeiten bei der Rechnungsführung schnell aufgedeckt werden.

Die doppelte Buchführung ist seit den 90er Jahren im Fokus der Kommunen. Fast alle Bundesländer setzen für ihre Kommunen die Doppik als Ziel oder haben dies bereits umgesetzt. Auch Baden-Württemberg verlangt ganz natürlich die Einführung der doppelten Buchführung bei allen Kommunen. Für die eigene Buchführung ist die Landesregierung allerdings der Meinung, dass die Kameralistik, ergänzt um doppische Elemente, ausreicht.

Emil Sänze, Mitglied des Arbeitskreises Finanzen der AfD

„Natürlich möchte die Landesregierung nichts von der doppelten Buchführung nach HGB hören. Taschenspielertricks wie die implizite Schuldentilgung wären mit unserem Gesetzesentwurf nicht mehr möglich. Dafür reicht die Aufnahme der Schuldenbremse in die Verfassung nicht. Die doppelte Buchführung ist eine lebendige Schuldenbremse und gehört per Gesetz in die Landeshaushaltsordnung. Während sich das Land in einem Meer von doppelter Buchführung befindet, klammert sich die Landesregierung an die untergehende Kameralistik.“

Die Doppik schafft endlich eine Klarheit über die tatsächliche Verschuldung

Die Landesregierung arbeitet mit einer Definition von impliziter Verschuldung, die einer seriösen wissenschaftlichen Prüfung nicht standhält. Die Doppik zeigt im Gegensatz dazu frühzeitig auf, welchen Ressourcenverbrauch das Land hat. Es wird ganz klar ersichtlich, ob genug Geld in den Straßenbau oder die Reparatur maroder öffentlicher Gebäude gesteckt wird. Das heißt konkret, dass mit jedem Jahr das Eigentum des Landes auch durch Nutzung an Wert verliert und im Haushalt abgebildet werden muss. Diesen Wertverlust muss das Land seriös darstellen – und das geht nur mit der doppelten Buchführung. Die doppelte Buchführung kann mithilfe von betriebswirtschaftlichen Steuerungssystemen den gesamten Vermögensstand und alle Verbindlichkeiten klar darstellen.

Haushaltsklarheit- und Haushaltswahrheit

Im Vergleich zur Kameralistik wird in der Doppik nicht nur einseitig der Geldfluss dargestellt, sondern auch der Ressourcenverbrauch, was eine periodengenaue Ausweisung des kompletten Werteverzehrs gewährleistet. Dr. Rainer Podeswa unterstreicht: „Die implizite Verschuldung, die die Landesregierung tilgen will, ist nichts mehr als ein PR-Trick. Die Landesregierung hat immer die Aufgabe, die Straßen instand zu halten. Das hat nichts mit impliziter Schuldentilgung zu tun, sondern ist Grundaufgabe des Staates. Diesen Wertverzehr müssen wir ohne den falschen Begriff der impliziten Verschuldung darstellen. Wir fordern eine ehrliche Bilanzierung, wie es auch von Unternehmern gefordert wird. Wir fordern, dass dies nach Haushaltsklarheit- und Haushaltswahrheit durchgeführt wird. Dafür ist die doppelte Buchführung die Lösung.“

Vermögensrechnung reicht nicht aus

Die Landesregierung hat mit ihrer Vermögensrechnung zwar einen Schritt in die richtige Richtung getan, doch fehlt der Willen bei der Regierung Kretschmann, diesen Weg weiter zu gehen. Die Vermögensrechnung hat die Risiken für Pensionen bei 176,6 Milliarden Euro festgestellt. Die Bilanz des Landes Baden-Württemberg ist also strukturell defizitär.

„Wir brauchen eine konsequente Verankerung der doppelten Buchführung in der Landeshaushaltsordnung. Der zögerliche Ausbau der Elemente der doppelten Buchführung kann nur dann beschleunigt werden, wenn das Land sich einen Zeitplan gibt. Als AfD-Fraktion sind wir ein Vorkämpfer des Fortschritts – dieser gehört per Gesetz auch in die Landeshaushaltsordnung“, so Emil Sänze. „Wir fordern eine intensive Begleitung der Umstellung auf die doppelte Buchführung durch den Landesrechnungshof und schlagen in unserem Gesetzentwurf einen klaren zeitlichen Ablauf vor. Wir fordern auch, dass Fachleute aus Hessen eingeladen werden, dem Land bei einer Umstellung zu helfen. Die Hessen haben mehr als zwei Legislaturperioden Erfahrung mit der doppelten Buchführung. Wir wollen als Opposition diese Umstellung wohlwollend begleiten.“

Generationengerechtigkeit

Die AfD-Fraktion fordert, dass die Generationengerechtigkeit in der staatlichen Haushaltsführung beachtet wird. Baden-Württemberg hat nur dann eine Zukunft, wenn unseren Kindern ein finanzkräftiges und starkes Land hinterlassen wird. Der Verzehr der Landesressourcen darf ebenso wie der Aufwuchs an Pensionslasten und der Verfall im Straßenbau nicht auf Kosten der zukünftigen Generationen stattfinden. „Wir messen Generationengerechtigkeit daran, dass das Eigentum des Landes – die Straßen und die Gebäude – mindestens in derselben Qualität an die Folgegeneration weitergegeben werden, wie wir es gewohnt sind. Dazu müssen für jeden zusätzlichen Pensionsempfänger die entsprechenden Rücklagen getätigt werden“, erläutert Emil Sänze. „Die AfD-Fraktion macht Schluss damit, auf Kosten künftiger Generationen zu leben. Deswegen setzen wir uns für besseres Verständnis von intergenerativer Gerechtigkeit ein. Die doppelte Buchführung ist das Rechnungswesen, das uns jeden Verstoß und jeden Selbstbetrug vor Augen führt.“

Kosten der Umstellung auf die doppelte Buchführung

Die AfD-Fraktion hat mit einem Antrag vom 13. April 2018 nach den genauen Kosten der Umstellung auf die doppelte Buchführung gefragt. Die Landesregierung konnte diese Frage nicht beantworten. Das neue Haushaltsverwaltungssystem ermöglicht es der Landesverwaltung, zügig auf die doppelte Buchführung umzustellen. Dabei ist von einem mindestens dreistelligen Millionenbetrag auszugehen. Im Finanzministerium und im Innenministerium muss das Fachwissen bezüglich der Doppik und der Kameralistik momentan doppelt vorgehalten werden. Dies wird auf Dauer entfallen, wenn nicht nur die Kommunen, sondern auch alle Landesbetriebe und die Landesverwaltung umgestellt sind.

Die doppelte Buchführung ist trotz der Einführungskosten in jedem Fall ein Gewinn für das Land Baden-Württemberg. Das Land Baden-Württemberg ist momentan am Zenit der Steuereinnahmen und kann solch eine Umstellung so einfach stemmen wie noch nie zuvor. Die Einführung bildet durch die bessere Rechnungslegung langfristig ungeahnte Einsparmöglichkeiten und Effizienzsteigerungen.

Dr. Podeswa: „Die Landesregierung soll nicht nur auf Entwicklungen bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den Standards staatlicher Doppik reagieren, sondern agieren. Baden-Württemberg kann nicht den Anspruch haben, zuzuschauen, wie die Zukunft des Rechnungswesens und des Landes an uns vorbeigeht. Die AfD-Fraktion will die Doppik. Wer sich dagegen stellt, spielt mit der Zukunft unseres Landes.“