„Die Kontrollmechanismen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks funktionieren offensichtlich nicht.“ Mit diesen Worten begann der medienpolitische AfD-Fraktionssprecher Dr. Rainer Podeswa seinen Beitrag zur Landtagsdebatte zum Thema Medienaufsicht, das von der AfD beantragt wurde. „Während das klassische Fernseh- und Radioprogramm aus einer überschaubaren Anzahl von Sendern besteht, bietet das Internet die Möglichkeit, ohne Grenzen neue Kanäle zu eröffnen. Der SWR verliert so die Kontrolle über das Jugendangebot. Das beweist derzeit der Jugendsender FUNK, der sich an eine Zielgruppe ab 14 Jahren richtet. Hier wird offen über ‚Chemsex‘ berichtet, also Sexorgien Homosexueller unter Drogeneinfluss. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen hat den Beitrag selbst mit der Altersfreigabe ‚ab 12 Jahren‘ gekennzeichnet. Es ist in der ARD Mediathek den ganzen Tag ohne Zugangsbeschränkung anzusehen.“

Würde der ÖRR junge Frauen so zeigen, gäbe es einen Sexismus-Aufschrei, weiß Podeswa. „Die gezeigten Bilder sind teilweise explizit, auch wenn die Geschlechtsteile verpixelt werden. Der Drogensex der Männer wird jedoch nicht ernsthaft kritisch begleitet. Das Video warnt die jungen Zuschauer auch nicht generell vor dem Konsum von Drogen – eher im Gegenteil. Es warnt auch nicht vor der Beschaffung der illegalen Drogen. Auch vor den laut Ärzten und RKI steigenden HIV-Infektionsraten durch Chemsexpartys wird nicht gewarnt. Der Vorsitzende des Rundfunkrats, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden und die Mitglieder des Programmausschuss Kultur des Rundfunkrats wurden über dieses Video von mir mit Schreiben vom 3. Juni 2022 informiert. Keiner sah die Notwendigkeit, einzuschreiten oder FUNK aufzufordern, das Video bis zu einer genaueren Prüfung offline zu nehmen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zur Einhaltung des Medienstaatsvertrags, des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags verpflichtet, zählt Podeswa auf. „Diese Verträge gehen noch über den allgemeinen Jugendschutz hinaus. Der Rundfunkrat ist damit beauftragt, die Einhaltung dieser Verträge zu überwachen. Der Medienstaatsvertrag schreibt in § 33 vor, dass sich das Jugendangebot inhaltlich an der Lebenswirklichkeit und den Interessen junger Menschen orientieren soll und Rücksicht auf soziale und kulturelle Bedürfnisse zu nehmen ist. Der Rundfunkrat sah bisher bei keinem der ihm genannten Beiträge einen Grund zum Einschreiten. Die Kontrollmechanismen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks funktionieren also offensichtlich nicht. Deshalb muss die Landesregierung handeln.“


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Plenarrede vom 13.07.2022 im Landtag von Baden-Württemberg zu den nicht funktionierenden Kontrollmechanismen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beim Jugendangebot FUNK unter Verantwortung des SWR

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Im zweiten Teil des Plenarbeitrags reagiert Dr. Rainer Podeswa auf die Einlassungen der anderen Fraktionen (Parteien) und der Regierung, die völlig am Thema vorbei gingen. So versuchten diese aus der Kritik am fehlenden Jugendschutz eine Einschränkung der Medienfreiheit zu konstruieren oder die Verantwortung für den Jugendschutz auf die Zuschauer bzw. Beitragszahler abzuschieben, die erst eine Programmbeschwerde einreichen müssten, damit ein Beitrag überprüft wird.

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Pressekonferenz vom 12.07.2022 vorab zu den jugendgefährdenden Inhalten im Jugendprogramm „FUNK“ unter Verantwortung des SWR