Was kostet uns eine Person in Haft, in Abschiebungshaft oder ein psychisch verwirrter Einzeltäter in einem Zentrum für Psychiatrie eigentlich pro Tag? Dieser Frage ging eine kleine Anfrage nach.

Es gibt viele verschiedene Haftarten, beispielsweise Strafhaft, Untersuchungshaft, Auslieferungshaft, Organisationshaft, Beugehaft oder Erzwingungshaft. Auch gibt es verschiedene Haftformen, nämlich den geschlossenen bzw. den offenen Vollzug.

Für alle diese Haftformen gibt die Landesregierung einheitliche Tageshaftkosten von durchschnittlich 118,87 Euro je Gefangenem für das Jahr 2017 an.

Gefangene, die keine entsprechende Deutschkenntnisse haben, benötigen Dolmetscher- und Übersetzer-Dienste. Das Budget dafür muss immer wieder erhöht werden. Das sagt die Regierung und bestätigt damit, dass immer mehr Gefangene nicht unsere Sprache sprechen. Die genauen Mehrkosten pro Gefangenem dafür nennt die Regierung jedoch nicht.

Auch soll den Gefangenen nach den Vorschriften des Justizvollzugsgesetzbuchs ermöglicht werden, religiöse Speisevorschriften zu befolgen. Dazu sollen auf Antrag Bestandteile der Verpflegung, die sie nicht verzehren dürfen, gegen andere Nahrungsmittel ausgetauscht werden. Die Regierung sagt, dass Mehrkosten dadurch nicht entstehen “sollen“. Ob sie trotzdem entstehen oder in der Vergangenheit entstanden sind beantwortet sie ebenfalls nicht.

Die Kosten für eine Person in Abschiebungshaft sind deutlich höher. In der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim belaufen sich die Kosten derzeit auf täglich 315,12 Euro je Gefangenem.

Auch die Kosten für die Unterbringung in einem der Zentren für Psychiatrie für den Maßregelvollzug sind höher. 2017 lagen sie bei 297,35 Euro täglich je Untergebrachtem.

Die Kosten einer Person in Sicherungsverwahrung betrugen 2017 täglich 251,44 Euro je Untergebrachtem.

 

Warum ist das wichtig?

Bei der Diskussion über Haftkosten, welche meistens nach Berichten über Strafurteile geführt wird, muss die genaue Art der Haft berücksichtigt werden, um keine “Fake News” zu verbreiten. So macht es beispielsweise einen deutlichen Unterschied, ob jemand in Strafhaft ist oder in Abschiebungshaft.

Der Steuerzahler trägt eine Belastung von 3.566 Euro monatlich für einen verurteilten Straftäter im Gefängnis. Eine Person in Abschiebehaft kostet in einem Monat hingegen 9.453 Euro.

Ein “psychisch verwirrter Einzeltäter” im Maßregelvollzug einer Psychiatrie bedeutet für den Steuerzahler jährliche Kosten von etwa 107.000 Euro.

Soweit schlichtweg die Fakten für eine sachliche Diskussion.

Quelle: Landtagsdrucksache 16/4651 “Kosten einzelner Haftformen und Maßnahmen zur Maßregelung”, kleine Anfrage von Dr. Rainer Podeswa an die Landesregierung von Baden-Württemberg