Mit einem Taschenspielertrick erklärte die Landesregierung sowieso nötige Investitionen zum Abbau impliziter Schulden. Doch wie hoch diese impliziten Schulden sind, das weiß sie nicht. Auch die Höhe ihrer Pensionsverpflichtungen ist nur geschätzt. Die AfD-Fraktion wird daher noch dieses Jahr einen Gesetzesentwurf zur Einführung der doppelten Buchführung in der Landesverwaltung einbringen.

Insbesondere in allen haushaltspolitischen Fragen muss das Parlament von der Regierung einschränkungslose, buchhalterisch exakte Transparenz erwarten können. Nur so kann das Parlament seiner verfassungsmäßigen Kontrollfunktion nachkommen. Haushaltswahrheit und -klarheit wird von allen politischen Parteien als eines der obersten Leitprinzipien unterstrichen. Den Bürgern sind finanzielle Sachverhalte, die die öffentliche Debatte befeuern, jedoch in den Haushaltsdebatten nicht thematisiert wurden, nicht zu vermitteln, wie der vermutliche Buchwertverlust der in Landesbesitz befindlichen Zinsderivate in Höhe von über 4 Milliarden Euro deutlich belegt (die AfD-Fraktion fragt bereits mit parlamentarischen Mitteln nach).

 

Investitionsstau!

Zur Vermeidung der nach Landeshaushaltsordnung verpflichtenden Tilgung von Kreditmarktschulden hat die Landesregierung den Kunstgriff der Tilgung sogenannter „impliziter Schulden“ kreiert. Die Höhe der gesamten impliziten Schulden des Landes kann sie aber nicht benennen. Ob die Höhe der sogenannten impliziten Schulden, welche in jedem Unternehmen in Baden-Württemberg unter der Bezeichnung „Investitionsstau“ geführt würden, einen mittleren zweistelligen oder sogar einen dreistelligen Milliardenbetrag ausmachen, weiß das Parlament nicht und kann daher seiner Kontrollfunktion nicht nachkommen.

 

Pensionsverpflichtungen in einer Legislaturperiode von 100 auf 160 Milliarden erhöht?

Ähnlich verhält es sich bei den Pensionsverpflichtungen des Landes, welche nur als Schätzwerte vorliegen. Allein in dieser Legislaturperiode hat sich dieser Schätzwert laut Regierungsmitteilungen von rund 100 Milliarden Euro auf schätzungsweise 160 Milliarden Euro erhöht. Die finanzielle Situation des Landes enthält heute Ungenauigkeiten, welche sich der parlamentarischen Kontrolle entziehen, die möglicherweise ein Vielfaches eines Jahresetats betragen. In diesem Zusammenhang darf daran erinnert werden, dass der Haushaltsplan Ausgaben von über 50 Milliarden Euro ausweist. Alleine die Pensionsverpflichtungen für Beamte sind also dreimal so hoch wie der komplette Jahreshaushalt – und sie nehmen immer weiter zu.

 

Gesetz zur doppelten Buchführung

Ursächlich für diese Ungenauigkeit ist die Verwendung der im 17. Jahrhundert eingeführten Kameralistik, die nur die Einnahmen und Ausgaben des Landes berücksichtigt. Verbindlichkeiten und die Bewertung der Vermögensanlagen gehen nicht in die Haushaltsplanung ein. Diese antiquierte Buchhaltung genügt heute bei weiten nicht mehr den zwingenden Anforderungen an eine verantwortungsvolle und nachhaltige Haushaltsführung. Dieser Umstand ist allgemein bekannt und anerkannt. Die Landesregierung plant derzeit keine Einführung der doppelten Buchführung in der Landesverwaltung. Die AfD-Fraktion wird noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf zur Einführung der doppelten Buchführung (Doppik) in der Landesverwaltung Baden-Württemberg einbringen und erwartet breite Unterstützung mindestens durch die Oppositionsparteien.