Eine AfD-Anfrage an die Landesregierung zeigt, dass die Straftaten im Bereich Islamismus und Fundamentalismus 2017 einen neuen Rekord erreichten.

Die Antwort der Landesregierung Baden-Württemberg auf eine AfD-Anfrage von Dr. Rainer Podeswa zeigt für 2017 einen Rekord an Straftaten im Bereich Islamismus und Fundamentalismus auf. Gab es 2010 noch 13 Straftaten, stiegen diese 2014 auf 49, 2015 auf 77, 2016 auf 112 und schließlich 2017 auf 125 Straftaten alleine in Baden-Württemberg an.

Besonders häufig kommt die Bildung von kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland (§129b StGB) vor, bei der Täter oder Opfer Deutscher sind oder sich im Inland befinden (2017: 60 Fälle).

Aber auch Störungen des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§126 StGB), Sachbeschädigungen (§303 StGB), Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§89a StGB) und Terrorismusfinanzierung (89c StGB) gehören zu den häufig registrierten Straftaten in diesem Bereich.

Wenige, aber konsequente Verstöße seit 2014 gegen §86a StGB “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen” zeigen zudem, dass diese Straftaten nicht nur im Bereich “Rechtsextremismus”, sondern auch im Bereich “Islamismus” zu finden sind.

Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 16/4652