„Offensichtlich kann Innenminister Strobl (CDU) nicht mal eine Handvoll Gründe für die Beobachtung der Jugendorganisation ‚Junge Alternative‘ (JA) im Jahr 2021 benennen“. Mit diesen Worten kommentiert Fraktionsvize Rainer Podeswa die Antworten auf seine Anfrage (Drs. 17/4764). „So muss Strobl immer wieder auf Beispiele aus anderen Jahren ausweichen, behauptet ansonsten Geheimhaltung oder flüchtet sich in Beispiele aus anderen Ländern. Auch führt der Verfassungsschutzbericht Kritik an der JA an, obwohl er die kritisierten Punkte gar nicht für verfassungsfeindlich hält, was aber erst durch meine Anfrage öffentlich wird. So hielt man der JA Baden-Württemberg vor, dass sie sich als ‚alleinige‘ Helfer für die Betroffenen der Flutkatastrophe im Ahrtal inszeniert hätte, mit der Begründung, dass die Geschädigten von Regierung und staatlichen Institutionen alleine gelassen wurden. Dabei hat genau das ein Untersuchungsausschuss festgestellt. Und während der Verfassungsschutz einerseits meint, er hätte keine Zuständigkeit für Rheinland-Pfalz, führt die Regierung dennoch Fälle von dort auf, um ihre Beobachtung in Baden-Württemberg zu begründen.“

Ein besonderer Skandal ist jedoch, wie sich die Regierung bei der Begründung ihrer Beobachtung im Kreis dreht, moniert Podeswa. „Das geht wiederum aus ihrer Antwort auf meine Anfrage (Drs. 17/4776) hervor. Da führt man einerseits an, dass die JA aktiv Demonstrationen gegen eine Impfpflicht unterstützte. Gleichzeitig behauptet man aber, dass man das nur beobachtet habe, weil die JA ein Beobachtungsobjekt ist. Und warum ist sie ein Beobachtungsobjekt? Na weil sie laut dem VS-Bericht u.a. gegen die Impfpflicht demonstrierte. Das ist empörend. Schließlich wird die Begründung wachsweich, wenn dabei unterschieden werden soll zwischen einer ‚verfassungsschutzrelevanten Beschäftigung mit Protestveranstaltungen gegen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie‘, denn sobald Repräsentanten des Staates für ihre Entscheidungen kritisiert werden, kann dies ‚das Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttern‘ und damit staatsfeindlich sein. Solche nicht einheitlich definierten Regelungen – wie man sie der JA auch bezüglich des angeblichen Ethnopluralismus unterstellt – öffnen die Türe für Willkür wie in schlimmsten Staaten. Die Regierung darf niemals selbst darüber entscheiden, wann Kritik an ihr staatsfeindlich ist! Genau das macht sie aber mit ihrem instrumentalisierten Inlandsnachrichtendienst namens Verfassungsschutz gegen die Opposition!“