In Hinblick auf die Offenlegung der Bücher seitens der Landesregierung zur Zeit der Corona-Pandemie, verweist der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion auf die ebenso notwendige Offenlegung der Regierung und Ihrer Verwaltung von Geldern vor dem Verfassungsgericht:
»Das wirtschaftliche Missmanagement der Landesregierung und deren Missachtung der verfassungsrechtlich geltenden ›Schuldenbremse‹ gilt es nach wie vor und umso dringlicher nach Aufzeigen ihrer rücksichtslosen Finanzplanung vor Augen zu behalten.
Die zurückliegende Ermächtigung des Finanzministeriums zur erneuten Kreditaufnahme diente letzten Endes u.a. der eigenen Wahlkampfkasse und bediente sich der allgemeinen Panikmache von Bund und Ländern mit der vermeintlich katastrophalen Corona-Pandemie. Der explizite Verweis der Landesregierung auf deutliche Ausgaben wegen Corona in anderen Bereichen wie Kosten in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete bezeugt die illegitime Ausschüttung jener Mitteln in nicht dafür vorgesehen Posten, kurz gesagt: Grün-Schwarz haben das Bundesland zum unfreiwilligen Schuldner eines milliardenschweren Kredites tituliert, um u.a. ihre fehlgeleitete Asylpolitik zu Krisenzeiten weiterhin finanzieren zu können.«