„Die lineare Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge wird reale Gehaltseinbußen auch für die im öffentlichen Dienst Beschäftigten daher nicht verhindern.“ Mit diesen Worten begründete der finanzpolitische AfD-Fraktionssprecher Dr. Rainer Podeswa die Zustimmung zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg. „Als AfD-Fraktion kritisieren wir – zurecht!- die gravierenden finanziellen Belastungen eines seit vielen Jahren unverhältnismäßig anwachsenden öffentlichen Dienstes – und wir werden dies sicher auch in den kommenden Haushaltsdebatten tun. Dies ändert aber nichts an unserer grundsätzlichen Wertschätzung gegenüber den Strukturen staatlicher Ordnung und den sie prägenden Beamten und Angestellten, denen wir an dieser Stelle herzlich danken.“ 

Besonders hervorheben und gleichermaßen zu begrüßen ist die Erhöhung kinderbezogener Familienzuschläge, erklärt Podeswa. „Durch die Inflation hat sich aber das Klima der innenpolitischen Debatte bereits jetzt grundsätzlich verändert. Zukünftige Vergütungsverhandlungen sollen deutlich höhere Einkommensverbesserungen bewirken, um eingetretene Kaufkraftverluste auszugleichen. Kommende Tarifverhandlungen werden daher auch im öffentlichen Dienst sicher mit ganz anderen Bandagen geführt werden, als dies bisher der Fall gewesen ist. Darauf müssen wir uns auch in Baden-Württemberg einstellen.“