Der medienpolitische Fraktionssprecher Dr. Rainer Podeswa hat die Landesanstalt für Kommunikation LfK aufgefordert, sich auf die Wahrnehmung ihrer ureigenen Aufgaben zu konzentrieren. „Primär ist die LfK dafür da, die privaten Rundfunk- und Fernsehanbieter zu lizenzieren und zu beaufsichtigen, Übertragungskapazitäten zuzuweisen und, vor allem im Bereich der Forschung, Aufgaben der Medienbildung wahrzunehmen. Heute nun kündigte LfK-Präsident Wolfgang Kreißig an, ‚stärker gegen Hass und Hetze im Internet‘ vorzugehen. Ziel sei, mit Künstlicher Intelligenz ‚verstärkt strafrechtliche Inhalte zu entdecken und diese an die entsprechenden Staatsanwaltschaften weiterzuleiten‘. Das ist schlicht und ergreifend Rechtsanmaßung, die gar nicht Aufgabe der LfK ist.“

Ob etwas strafrechtlich relevant ist oder nicht, klären in unserem Rechtsstaat immer noch Gerichte, befindet Podeswa. „Das betrifft etwa Straftatbestände wie Beleidigung, Üble Nachrede oder Verleumdung. Also hätte mindestens ein ‚vermeintlich‘ davorgesetzt werden müssen. Oder meint die LfK Tatbestände, von denen sie gern hätte, dass die strafrechtlich relevant sind, und will eigentlich das Grundrecht auf Meinungsfreiheit beschränken? Das Gegenteil ist ihre Aufgabe: mit der privaten Medienvielfalt die öffentlich-rechtlichen Medien zu ergänzen. Ich erinnere daran, dass der Verband Privater Medien Vaunet im vergangenen Jahr ein ‚Belastungsmoratorium‘ gefordert hatte, um die teilweise deutlich zweistelligen Werbe- und damit Umsatzrückgänge trotz gleichbleibend hoher Fixkosten abzumildern: Einige Firmen lagen trotz Einbußen unter der Schwelle, ab der Corona-Hilfe gegriffen hätten. Dazu hätte ich von der LfK gern etwas gehört – und nicht zu Zensurvorhaben.“