Auf welchem Planeten leben die Abgeordneten der Kartellparteien eigentlich? Einem, bei dem jeder monatlich zehntausend Euro Rente erhält? Bei dem es jedes halbe Jahr ein neues Auto geschenkt gibt?

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Das Abgeordnetengesetz zur Selbstbedienung der Altparteien, welches vor 12 Tagen verabschiedet wurde, geht laut DPA als das Gesetzesvorhaben in die Geschichte ein, welches in den letzten Jahrzehnten am schnellsten durchs Parlament gejagt wurde. Keine 30 Stunden vergingen von der ersten Debatte bis zur Verabschiedung des Gesetzes.

Der Ständige Ausschuss hat sich zu einer Sitzung mit 9 Minuten Dauer getroffen. Aus dem Protokoll ist gar entnehmbar, dass das Gesetz somit offenbar keine 2 Minuten beraten wurde.

 

Rentenbetrug am Bürger!

„Eine private Altersversorgung ist nicht möglich. Diese füttert nur die Versicherungen und erwirtschaftet keinen ausreichenden Ertrag für eine vernünftige Altersvorsorge.“, die Grünen

Das sagte der parlamentarische Geschäftsführer und Stellvertreter der Grünen noch vor 11 Tagen im Landtag.

Was soll der Bürger davon halten, dem die Altparteien seit Jahren sagen, dass er private Altersvorsorge betreiben muss?

Der Ministerpräsident will von den neuen Gesetzesvorhaben seiner Fraktion nichts gewusst haben. Entweder lügt er also – oder er hat seine eigene Regierung und Fraktion nicht unter Kontrolle. In beiden Fällen wäre ein Rücktritt angemessen.

 

Parteienkartell lebt offenbar auf anderem Planeten…

Den Abgeordneten langt die gesetzliche Maximalrente (!) nicht und private Rente bringt nichts (wenn sie für die Abgeordneten gedacht ist). Auf welchem Stern leben die Kartellparteien denn?

Dazu kommt dann noch gestern der Vorschlag des Ministerpräsidenten Kretschmann, dass alle mit alten Diesel-Fahrzeugen (alt = 2 Jahre!) künftig eben ein neues Auto kaufen oder, wenn sie sich das nicht leisten können, eben auf andere Verkehrsmittel umsteigen müssen. Wer keine Blaue Plakette hat, der darf ab 2018 sonst nämlich nicht mehr an allen Tagen nach Stuttgart fahren. *

Jeder Bürger, der nicht jedes halbe Jahr ein neues Auto geschenkt bekommt, muss sich bei solchen Aussagen doch verraten und verkauft vorkommen? In was für eine Welt leben diese Politiker?

 

Verfassungswidriges Gesetz?

Wenn sich der Landtag selbst die Mittel erhöht, dann muss dies unter Kontrolle der Öffentlichkeit erfolgen. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren geurteilt. Und diese Kontrolle der Öffentlichkeit ist nur gegeben, wenn auch angemessen Zeit dafür ist.

Die AfD-Fraktion hat auf diesen Umstand und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtsurteil bereits bei der ersten Diskussion hingewiesen. Schon vor der ersten Diskussion wurde deshalb auch, mit dieser Begründung, von der AfD-Fraktion eine Verlängerung der Redezeit beantragt.

Die Altparteien schmetterten diese Hinweise und Kritik der AfD ab. Jetzt aber, nach dem massiven öffentlichen Druck, begründen Sie die Zurücknahme ihres Gesetzes 12 Tage später genau damit: mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Zum schnellsten Gesetz kommt nun noch der neue Rekord des Gesetzes, dass die kürzeste Zeit Gültigkeit hatte: 11 volle Tage. Nach 11 Tagen diskutiert man bereits ein Gesetz zur Änderung der Änderung. Glückwunsch an die Profi-Politiker der Altparteien zu dieser Leistung!

 


* Aufgrund eines Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht hat das Land einen Vergleich akzeptiert, mit dem ab 2018 an Feinstaubalarmtagen 20% weniger Autos am Neckartor fahren müssen. Die Blaue Plakette bewirkt 25% weniger Autos. Die Feinstaubproblematik ist damit also nicht gelöst und die Fahrzeuge sind auch nicht umweltfreundlicher. Die Regelung funktioniert nur, solange eben NICHT alle sich ein neues Auto leisten können. Denn der Autobestand soll ja reduziert (und nicht etwa umweltfreundlicher) werden.

Die Regierung aus Grünen und CDU schließt also gezielt die Ärmsten aus der Stadt aus, die sich kein besseres Fahrzeug kaufen können. Weil sie irgendjemanden ausschließen muss… „Hier wird nichts verboten. Hier wird gesteuert und gelenkt“, nennt der Regierungschef Kretschmann das.

 


26. Sitzung am Mittwoch, 22. Februar 2017 – Diskussion zum „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“ (Drucksache 16/1666)