„Dieses Gesetz ist eins der unsozialsten Gesetze, die vorstellbar sind!“ Mit diesen Worten begründete der finanzpolitische Sprecher Dr. Rainer Podeswa die Ablehnung des Gesetzes zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes. „Innerhalb von nur 2 Jahren legt uns die Landesregierung zum zweiten Mal eine Änderung vor. Dieses Gesetz ist nicht nur handwerklich schlecht gemacht, sondern bedarf darüber hinaus inhaltlicher Korrekturen, wie sie die AfD im gesamten Gesetzgebungsverfahren immer wieder angemahnt hat und die wir auch in diesem Gesetzesentwurf vollständig vermissen. Denn ganz bewusst werden mit diesem Gesetz eher wohlhabende Bürger teils deutlich entlastet und den sozial eher schwachen Menschen und Familien eine teils drastisch höhere Steuerlast aufgebürdet“.
Die grün-schwarze Landesregierung beschreitet damit deutschlandweit einen einmaligen Sonderweg, befindet Podeswa. „Einzig in Baden-Württemberg wird nur die Grundstücksfläche als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Grundsteuer herangezogen. Ob 400 Quadratmeter Villa mit Gästehaus oder Omas altes Häuschen – bei gleich großer Grundstücksfläche wird die gleiche Grundsteuer fällig. Das Prinzip der Leistungsfähigkeit, also die anerkannte Grundlage der Steuergerechtigkeit, wird hier von grün-schwarz mit Füssen getreten. Zumindest nach meinem sozialen Verständnis kann nur noch darauf gehofft werden, dass das Verfassungsgericht dieses unsägliche Gesetz stoppen wird.“