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„Die Gewährung einer Energie­preis­pauschale an die Versorgungsempfänger in Baden-Württemberg wird von uns bereits aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber Versorgungsempfängern des Bundes mitgetragen“. Mit diesen Worten begründete der finanzpolitische AfD-Fraktionssprecher Dr. Rainer Podeswa im Landtag die Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung. „Allerdings sind die damit einhergehenden Mehrausgaben für die öffentlichen Haushalte erheblich. 32,8 Millionen Euro auf Landesebene und zusätzliche 5 Millionen im kommunalen Bereich stellen eine Größenordnung dar, die in einer Zeit dringend notwendiger Haushaltskonsolidierung durchaus ins Gewicht fällt. Die Regierungen von Bund und Ländern haben es sich angewöhnt, auf diese Weise Zeit zu erkaufen, um gleichzeitig so weiter zu wirtschaften wie bisher.“

Auf der Verwaltungsebene sorgt die Energiepauschale indes für noch mehr Bürokratie, so Podeswa. „Um den privaten Haushalten die Hilfen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, ist erneut die Beauftragung eines externen Dienstleisters durch das Land erforderlich, da nur so die erhebliche Anzahl der zu erwartenden Anträge bearbeitet werden kann. In einer Zeit, in der landauf landab der Bürokratieabbau versprochen wird, gleichzeitig jedoch die Verwaltungsbehörden immer weiter anwachsen, müssen wir einmal mehr konstatieren, dass die vorhandenen Strukturen offensichtlich nicht ausreichen, um auch den zeitweiligen Ausnahmefall bewältigen zu können. Die Probleme der finanzpolitischen Konsequenzen und der verwaltungsrechtlichen Umsetzung bestehen also fort. Die Landesregierung wird ihnen nicht auf Dauer ausweichen können.“