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„Wir brauchen einen Neustart bei den Landesbürgschaften, und der setzt eine Abkehr von den früheren Corona-Sonderregelungen zwingend voraus!“ Mit diesen Worten begann der finanzpolitische AfD-Fraktionssprecher Dr. Rainer Podeswa seinen Debattenbeitrag zu den Parlamentsrechten bei Landesbürgschaften. „Die Möglichkeit für die L-Bank, über die Vergabe von Bürgschaften bis zu 20 Millionen Euro direkt entscheiden zu können, sollte vorübergehender Natur sein. Es handelte sich um eine Ausnahme-Entscheidung in einer besonderen Krisensituation. Diese wurde allerdings fortlaufend verlängert, zuletzt bis zum 30. Juni. Die Landesregierung schlägt nun die dauerhafte Anhebung der Obergrenze für Bürgschaftsübernahmen der L-Bank auf 15 Millionen Euro vor und will dies mit der Gewährung einer neuen Rückbürgschaftserklärung des Landes gegenüber der L-Bank verbinden. Eine solche Erhöhung der Obergrenze bewirkt, dass in Zukunft der überwiegende Teil der Bürgschaftsentscheidungen ohne Parlamentsbeteiligung erfolgt.“

Die Vorschläge der Landesregierung bedeuten im Ergebnis, dass die Ausnahmeregelungen der Corona-Krise in einem wesentlichen Umfang fortgelten, monierte Podeswa. „Das lehnen wir entschieden ab. Es braucht kein weiteres Corona-Durchregieren, sondern mehr Parlamentsbeteiligung. Entscheidend ist aber auch, in welcher Form diese Beteiligung in Zukunft erfolgen wird. Im Ergebnis sollte es daher bei der Beteiligung des gesamten Wirtschaftsausschusses bleiben, denn dieses Verfahren hat sich etabliert und gewährleistet eine ausreichende Beteiligung des Parlaments.  Nur dadurch werden die Landesbürgschaften auch in Zukunft attraktiv ausgestaltet werden und sich als funktionierendes Förderinstrument bewähren.“