Mitglieder des Finanzausschusses oder die Landtagsverwaltung haben interne Dokumente der AfD-Fraktion widerrechtlich an die Öffentlichkeit gebracht.

Politik und Medien haben sich kürzlich höchst entrüstet über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion gezeigt, der Gedenkstätte im südwestfranzösischen Gurs künftig die Unterstützung zu verweigern. Stattdessen schlug die AfD vor, das Geld für die Pflege und die Erhaltung historisch bedeutender jüdischer Friedhöfe und Gedenkstätten in Baden-Württemberg einzusetzen.

Matthias Meisner vom Tagesspiegel twitterte Screenshot
„Nun hat die Fraktion festgestellt, dass dieser Änderungsantrag bereits mehrere Stunden vor der Sitzung des Finanzausschusses an die Öffentlichkeit gelangt ist“, berichtet Dr. Rainer Podeswa, Mitglied im Finanzausschuss. Der Journalist Matthias Meisner, Redakteur des Tagesspiegels, twitterte bereits am 20. Januar um 06.41 Uhr einen Screenshot unseres Antrags.

Verstoß gegen Geschäftsordnung des Landtags
„Der Finanzausschuss tagt nicht öffentlich“, sagt Emil Sänze. „Der eigentliche Skandal ist, dass ein Dokument der AfD bereits im Vorfeld einem Journalisten zugespielt wurde. Dies ist ein schwerwiegender Verstoß gegen § 32 der Geschäftsordnung des Landtags. Wir werden dieses Vorgehen keinesfalls hinnehmen“, stellt Sänze klar.

Akteure fügen dem Ansehen des Landtags großen Schaden zu
Fraktionschef Dr. Jörg Meuthen ergänzt: „Die Landtagsverwaltung, wie auch die im Finanzausschuss sitzenden Personen aller Fraktionen werden sich die unangenehme Frage gefallen lassen müssen, weshalb ein internes Landtagsdokument regelwidrig weitergegeben wurde. Wenn sich die Akteure im Parlament nicht an verbriefte Regeln halten, fügen sie vor allem dem Ansehen des Landtags großen Schaden zu.“

Die AfD-Fraktion erwägt rechtliche Schritte.