Erneut zeigt eine Anfrage, dass die Landesregierung offenbar die Gelder mit der Gießkanne verteilt, ohne jegliches Wissen über diejenigen, die sie unterstützt. So muss man sich scheinbar nur für bestimmte Dinge aussprechen und schon beginnt der Geldregen.

Wie sonst kann man erklären, dass die Landesregierung nicht mal weiß, welche Bedeutung die Verbände haben, die sie finanziell unterstützt? Haben sie fünfzigtausend Mitglieder oder doch nur fünf? Egal, Hauptsache die Ideologie stimmt…

Bestenfalls kann sich die Landesregierung nun damit heraus reden, dass nicht das Gießkannenprinzip, sondern das Windhundprinzip zum Einsatz kommt. Das heißt es bekommt einfach solange jeder etwas, der etwas beantragt, bis der Topf leer ist. 9.816 Euro für eine Veranstaltung sind doch gar nicht mal übel…

Wir fordern: Wenn mit Steuergeldern ein Verband unterstützt wird, dann sollte die Landesregierung auch wissen, wen sie unterstützt und wie viele Menschen von der Unterstützung profitieren.

 


Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rainer Podeswa zur Veranstaltung „Regenbogenfamilie – Die Vielfalt des Regenbogens“ (Drucksache 16/910):

1. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „Familie“?

Der Koalitionsvertrag macht hierzu deutlich: „Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. In Familien wird Mitmenschlichkeit, Zuneigung und Verantwortung füreinander gelebt – unabhängig von der konkreten Form des Zusammenlebens. Unseren Respekt und unsere Anerkennung verdienen deshalb alle Familienmodelle, in denen Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen. (S.79).

 

2. Wie definiert sie den Begriff „Regenbogenfamilie“?

Regenbogenfamilien sind Familien mit mindestens einem Elternteil, der zu der lesbisch-schwul-bisexuell-transsexuell-transgender-intersexuell und queeren Personengruppe (LSBTTIQ) gehört.

 

3. Wie viele Mitglieder haben ihrer Kenntnis nach die Verbände „Lesben- und Schwulenverband Baden-Württemberg“ und „Initiative lesbischer und schwuler Eltern“?

Die Anzahl der Mitglieder des Lesben- und Schwulenverbands Baden-Württemberg ist nicht bekannt.

Die Initiative Lesbischer und Schwuler Eltern (ILSE) ist ein bundesweites Netzwerk, das auch in Baden-Württemberg Regionalgruppen hat. Die Mitgliederzahlen sind hier nicht bekannt.

 

4. Aus welchen Titeln des Staatshaushaltsplans Baden-Württemberg floss Geld für die Veranstaltungen „Regenbogenfamilie – Die Vielfalt des Regenbogens“ (bitte die Höhe der Mittel titelscharf für die Jahre 2015 und 2016 angeben)?

5. Welche Kosten umfasste die Veranstaltung „Regenbogenfamilie – Die Vielfalt des Regenbogens“ inklusive Vorbereitung und Bewerbung insgesamt (bitte aufschlüsseln nach Kostenarten, Höhe und Träger der Kosten für die Jahre 2015 und 2016)?

Die Veranstaltung wurde aus dem Kap. 0919 Tit. 54701 des Staatshaushaltsplans bezuschusst. Insgesamt können dem LSVD Aufwendungen in Höhe von insg. 9.816 Euro erstattet werden. Im HHJ 2015 ist die erste Rate in Höhe von 5.000 Euro ausbezahlt worden. Der Restbetrag kann nach Abgabe der Schlussrechnung angefordert werden. Diese ist vom Verband bis zum 30.11.2016 abzugeben.

Im Kosten- und Finanzierungsplan wurde mit Ausgaben von insg. 39.346 Euro gerechnet, die zum überwiegenden Teil aus Teilnehmergebühren und Eigenmitteln gegenfinanziert werden sollten. Aus Landesmitteln wurden neben den sonstigen Ausgaben und Sachkosten die Referentenkosten übernommen.

 

6. Wie viele Teilnehmer hatte die Veranstaltung „Regenbogenfamilie – Die Vielfalt des Regenbogens“ jeweils 2015 und 2016?

Das Seminar Anfang Oktober 2016 besuchten 90 erwachsene Teilnehmende und 55 Kinder. 2015 fand kein Seminar statt.

 

7. Wie viele Geschlechter existieren nach ihrer Ansicht, wenn im Veranstaltungstext von einer „möglichst großen Geschlechtervielfalt“ gesprochen wird?

Es steht jedem Menschen frei, die Frage der eigenen Geschlechtsidentität nach individueller Auffassung zu beantworten. Nach dem Personenstandsgesetz (PStG) vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 2010), das zuletzt durch Art. 2 G v. 20. 11.2015 I 2010 geändert wurde, ist nach § 22 Satz 3 der Personenstandsfall ohne eine Geschlechtszuordnung in das Geburtsregister einzutragen, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann.

 

8. Wie definiert sie das Gendersternchen in dem Einladungstext?

Bei der Definition des Gendersternchen orientiert sich die Landesregierung an dem Bericht des BMFSFJ „Situation von trans- und intersexuellen Menschen im Fokus“ und dem dortigen Anhang 1 – Leitbild Bundesfamilienministeriums, Begrifflichkeit und Sprache (S. 28ff):

Nach dem Vorbild von Programmiersprachen und Suchmaschinen wird der Asterisk (Sternchen) als Platzhalter verwendet, um eine Vielzahl möglicher Erscheinungsformen von intersexuellen bzw. intergeschlechtlichen Lebensrealitäten und Körperlichkeiten oder unterschiedliche Ausdrucksformen von Trans-Selbstbeschreibungen aufzuzeigen. Die Verwendung dieses Zeichens soll die respektvolle Anerkennung von transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen ausdrücken.

 

Beantwortet wurde die Anfrage von Manfred Lucha MdL (GRÜNE), Minister für Soziales und Integration; Aktenzeichen 2-0141.5/95 vom 22.11.16.

 

PDF-Datei Drucksache 16/910