„Wenn ein unfassbar schlechtes und unsoziales Gesetz nun innerhalb von nur 2 Jahren schon das sechste Mal im Plenum behandelt wird, wird es dadurch auch nicht besser.“ Mit diesen Worten begann der finanzpolitische Sprecher Dr. Rainer Podeswa seinen Debattenbeitrag zum Landesgrundsteuergesetz. „Zur Umsetzung hat das Finanzministerium genau 500 zusätzliche Finanzbeamte eingestellt, welche die Baden-Württembergischen Steuerzahler jährlich rund 50 Millionen Euro kosten werden. 50 Millionen Euro zusätzliche Kosten, wo doch die neue Landesgrundsteuer aufkommensneutral ausgestaltet werden soll. Ein Versprechen an die Bürger, welches heute nicht einmal der Finanzminister mehr glaubt.“
 
Eine Gemeinde legt einen Hebesatz fest, der dann selbstverständlich auf alle Grundstücke angewendet wird – ob mit Villa oder mit Hütte bebaut, spielt dabei keine Rolle, weiß Podeswa. „Im Ergebnis heißt das zum Beispiel für Heilbronn, dass die Penthouse-Wohnung mit Millionenwert auf dem Marra Haus zukünftig 70 bis 80 Prozent weniger Grundsteuer zahlen muss. Die wenig exklusiven Wohnungen um alte Industriegebiete werden dagegen zukünftig doppelt so hoch besteuert. Die Wertermittlung erfolgt für sieben Jahre auf den Stichtag 1.1.2022, zu einer Zeit hoher Immobilien- und Bodenpreise, als noch niemand über Heizungsverbote gesprochen habe. Der Finanzminister kassiert also ab 2025 eine jährliche Grundsteuer auf dem hohem Bewertungsniveau von 2022, während die tatsächliche Verkaufswerte für Immobilien mit alten, verbotenen Heizungen bald deutlich sinken werden. Das ist doppelt ungerecht!
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