„Die Reform der Grundsteuer ist bereits auf Bundesebene nicht geeignet, dem Ziel einer gesicherten finanziellen Ausstattung der Kommunen dauerhaft näherzukommen – dies gilt auch für den Gesetzentwurf der Landesregierung.“ Mit diesen Worten begründete der finanzpolitische AfD-Fraktionssprecher Dr. Rainer Podeswa die Ablehnung des geänderten Landesgrundsteuergesetzes durch die Fraktion. „Grundsätzlich positiv ist anzumerken, dass auf Landesebene steuerpolitische Spielräume genutzt werden sollen, um den besonderen Gegebenheiten Baden-Württembergs Rechnung zu tragen. Doch das gelingt dem Entwurf nicht. Besonders die Einführung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke hat bereits im vorangegangenen Anhörungsverfahren für deutliche Kritik gesorgt, wie die Stellungnahmen des Städtetages, des Gemeindetages und des Industrie- und Handelskammertages ergaben.“
Zwar kann eine Grundsteuer C ein ergänzendes Instrument darstellen, um einen höheren Druck zur Bebauung auszulösen, befindet Podeswa. „Doch muss der damit einhergehende Verwaltungsaufwand ebenso berücksichtigt werden wie der Einwand, dass dadurch eher einkommensschwache Grundstückseigentümer betroffen werden können. Wenn der Preis für eine solche Grundsteuerreform in einem immensen bürokratischen Aufwand besteht, müssen Zweifel erlaubt sein. Die Forderung nach einer Abschaffung der Grundsteuer ist kein Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung, sondern ein berechtigtes Anliegen, wenn den Kommunen im Gegenzug eine gleichwertige Einnahmequelle neu eröffnet wird. Zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sollte den Gemeinden daher ein Hebesatzrecht auf ihren Anteil an der Einkommensteuer für natürliche Personen eingeräumt werden. Denn entscheidend ist nicht die Fortsetzung der Grundsteuer-Veranlagung um ihrer selbst willen, sondern die Sicherung der finanziellen Ausstattung der Kommunen.“