Der AfD-Fraktionsvize Dr. Rainer Podeswa (Wahlkreis Heilbronn) hat die Abschiebemühen des aus Heilbronn stammenden Innenministers Thomas Strobl (CDU) als völlig unzureichend kritisiert. „In den Antworten auf meine parlamentarische Anfrage (Drs. 16/8083) lobt er sein Haus für seine Effizienz sowie den ‚modernen Stand‘ der aufenthalts- und asylrechtlichen Bestimmungen, für die sich das Innenministerium eingesetzt hatte. Doch nur etwa zehn Prozent der Abschiebekosten werden wieder eingetrieben. Effizienz? Fehlanzeige.“ Noch abenteuerlicher findet er allerdings die Aussage, dass Abschiebungskosten in der Regel erst nach einer Wiedereinreise in das Bundesgebiet eingetrieben werden können.
„Kein Wunder, dass das Innenministerium kein Interesse daran hat, die Zahl der Wiedereinreisen statistisch zu erfassen“, meint Podeswa. „Zudem hat das Innenministerium die Chance vertan, seine fragwürdigen Aussagen zu begründen, z.B., dass ‚Rückführungen in gewissen Fällen – etwa bei renitenten ausreisepflichtigen Ausländern, Familien oder Straftätern – nur über Chartermaßnahmen mit Sicherheitsbegleitung erfolgversprechend‘ sein sollen. Das verhöhnt die Steuerzahler ebenso wie die Aussage ‚Auch sagt die Zahl der Abzuschiebenden pro Linienflug nichts über die Effizienz von Abschiebungen aus‘, denn es stellt eine pure Verschwendung von Steuergeldern dar.“
Ausreisegewahrsam an weltfremde Bedingungen geknüpft
Auch die Abschiebungen selbst kritisiert Podeswa: „Dem Bürger wird seitens der Regierung vorgegaukelt, dass nicht anspruchsberechtigte und nicht schutzbedürftige Personen zurück in ihre Heimat mussten. Doch ein Großteil aller Abschiebungen ging zu europäischen Nachbarn, z.B. nach Frankreich, Italien, Österreich oder in die Schweiz. Die Menschen stehen kurze Zeit später wieder hier“. Zudem sinke die Zahl der Abschiebungen seit 2016 wieder mit jedem Jahr. „Bei den problematischen Rahmenbedingungen führt das Innenministerium dann u.a. die (fehlende) Akzeptanz der Rückführungen generell an“, berichtet Podeswa kopfschüttelnd und zitiert wörtlich: „Einer der Hauptgründe für das Scheitern von Rückführungen ist, dass eingeplante Personen am Tag der Abschiebung nicht angetroffen werden.“
So befindet er: „Von Effizienz keine Spur. Es hat sich in den letzten Jahren nichts geändert.“ Auch die Absenkung der Voraussetzungen für Ausreisegewahrsam hält er für völlig unzureichend. „Das Innenministerium freut sich, dass man Ausreisegewahrsam bereits dann anordnen kann, wenn die Frist zur freiwilligen Ausreise seit mehr als 30 Tagen abgelaufen ist.“, erklärt Podeswa und fragt: „Wieso bekommt eine ausreisepflichtige Person, die nicht freiwillig geht, nochmals 30 Tage?“ Zum Schluss der Antworten liefert die Regierung noch einen Fauxpas. Gefragt nach einer Begründung, wieso seit 2018 die Einsatzbelastung der Polizei im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften nicht mehr statistisch erfasst wird, antwortet das Innenministerium, dass der Hintergrund rückläufige *Zuwanderung* ist! „Damit führt die Regierung ihr Flüchtlingsmärchen selbst ad absurdum“, stellt Podeswa fest.