Fraktionsvize Dr. Rainer Podeswa hat dem SPD-Landtagsabgeordneten Martin Rivoir sowie Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) Zensur vorgeworfen. Hintergrund: Rivoir hatte ein Auftrittsverbot für „solche politisch sehr zweifelhaften Leute“ gefordert – gemeint war Xavier Naidoo, der 2021 im Klosterhof Ulm-Wiblingen, einer landeseigenen Liegenschaft, ein Konzert geben will. Nach dieser Aufforderung beschließt das Finanzministerium eine Anpassung der Vertragsgestaltung „Lex Naidoo“, die es zukünftig ermöglichen soll, Auftritte von politisch unangenehmen Personen wie Herrn Naidoo zu verhindern.

„Artikel 5 des Grundgesetzes besagt: Eine Zensur findet nicht statt“, erklärt Podeswa. „Das sollten sich Martin Rivoir und Edith Sitzmann groß in ihre Büros stellen. Naidoo sagt kontroverse Dinge, die auch mir in großen Teilen nicht richtig erscheinen. Das heißt aber nicht, dass der Staat zu einer Zensur greifen darf.“ Die Grünen unterstreichen und fördern vehement die Systemrelevanz des Kulturbetriebs, so Podeswa. „Gleichzeitig bekämpft die grüne Finanzministerin einen der wichtigsten baden-württembergischen Künstler mit einem Auftrittsverbot auf Liegenschaften des Landes. Die Meinungsfreiheit und die Kunstfreiheit gelten auch für Xavier Naidoo. Alleine, dass ich das betonen muss, zeigt das seltsame Rechtsverständnis dieser Partei überdeutlich auf.“

Hintergrund:

Xavier Naidoo gilt in der Bundesrepublik Deutschland als der bekannteste “Sohn Mannheims” und ist somit ein besonders exponierter und erfolgreicher Künstler aus Baden-Württemberg. Herr Naidoo hat sechs Alben auf Platz eins der deutschen Musiklisten platziert und sich in der Musikgeschichte Baden-Württembergs verewigt. Seine Popularität ist ungebrochen, das beweisen nicht nur seine 1,1 Millionen monatlichen Hörer auf der wichtigsten Musikplattform Spotify.

Seine politischen Aussagen in jüngster Zeit sind auf eine kontroverse Rezeption in der Öffentlichkeit getroffen. Die Meinungsfreiheit gilt jedoch auch für Herrn Naidoo. Das ändert nichts an den Leistungen und Errungenschaften von Herrn Naidoo um die Musik in Baden-Württemberg.

Der SPD-Landtagsabgeordnete und Stadtrat in Ulm, Martin Rivoir hat das Finanzministerium im Mai 2020 bezüglich Herrn Naidoo dazu aufgefordert „die staatlichen Grundstücke nicht für solche politisch sehr zweifelhaften Leute zu vermieten“.

Das Finanzministerium setzte das Zensurverlangen von Herrn Rivoir um. In einer Stellungnahme gegenüber der Presse sagte ein Sprecher des Finanzministeriums im Juni 2020: „Wir werden künftige Verträge so abschließen, dass bei einem Verbreiten von jugendgefährdenden oder extremistischen Inhalten oder auch bei akuter Gefahr der Verbreitung davon eine Kündigung des Vertrages möglich ist.“