Die AfD-Fraktion setzt sich auf allen Ebenen der Landesverwaltung für die doppelte Buchführung (Doppik) ein. Dementsprechend nutzte sie die zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung des Eigenbetriebsgesetzes, des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung (Drucksache 16/8012) auch, um wieder darauf hinzuweisen, dass die Landesregierung zwar von den Kommunen die Doppik verlangt, sich aber selbst der Doppik verweigert.

 

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Die Rede (es gilt das gesprochene Wort):

Die AfD-Fraktion kämpft für die Doppik und bekennt sich zu ihr. Das Land schreibt den Kommunen die Umsetzung der kommunalen Doppik vor, ohne dass die Doppik in der Landesverwaltung umgesetzt wird. Im Jahr 2020 ist die Umsetzung der Doppik für die Kommunen verpflichtend. Auch hier gilt es, wie bei fast allen Themen: Das Land muss endlich auch bei sich selbst anfangen.

Die Regierung modifiziert mit dem heutigen Gesetzesentwurf die Vorschriften für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der kommunalen Eigenbetriebe. Für die AfD-Fraktion ist der Ausbau der kommunalen Doppik auch bei den Eigenbetrieben konsequent. Deshalb ist die Einführung eines Liquiditätsplanes mit Investitionsprogramm für die kommunalen Unternehmen richtig. Mit dem vorliegenden Gesetz führt sie bei dem „Gesetz über kommunale Zusammenarbeit“ Klarstellungen und Folgeänderungen ein. Die Gemeindeordnung wird an vergaberechtliche Neuerungen angepasst. Das alles ist auf den ersten Blick gut.

Laut der Stellungnahme des Normenkontrollrats Baden-Württemberg zu diesem Gesetzesentwurf, wird die Wirtschaft in unserem Land Baden-Württemberg um 661.000 Euro entlastet. Das können wir auch einmal loben. Für die Verwaltung entsteht durch das Gesetz ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 4 Millionen Euro. Jedoch wird die Verwaltung, laut des Normenkontrollrates gleichzeitig um jährlich rund 2 Millionen Euro entlastet. In so wirtschaftlich und steuerlich dunklen Zeiten wie aktuell, ist das eine gute Nachricht. Als AfD-Fraktion fordern wir die bürokratische Entlastung unserer Wirtschaft und in der Verwaltung.

Die kommunalen Verbände haben in ihrem Kommentar zum Gesetzentwurf einige Verbesserungsvorschläge eingebracht, die nicht in den abschließenden Entwurf aufgenommen wurden. Die Vorschläge der Kommunalen Spitzenverbände zu Paragraph 14 Absatz 1 und Absatz 1a des Eigenbetriebsgesetzes sind detaillierter in ihren Vorschriften zu dem Wirtschaftsplan. Das sichert die kommunalübergreifende Vergleichbarkeit der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe. Das wäre eine deutliche Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand des Gesetzesentwurfes gewesen. Die Landesregierung hat da aber nicht zugehört und sich leider dagegen entschieden.

Die Landesregierung agiert bei der Doppik im kommunalen Bereich sehr penibel und in weiten Teilen auch richtig. Das ist Lob. Aber ein vergiftetes Lob. Die Landesregierung sucht nämlich den Splitter in den Augen des anderen und ignoriert das Brett vor dem eigenen Kopf. Sie weigert sich weiterhin, die von der AfD mit einem ausgezeichneten Gesetzentwurf vorgelegte Doppik bei sich einzuführen. Sie ziehen den Doppik-Gürtel bei den Kommunen fester, aber laufen selbst ganz ohne Hosen herum.