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Nach langem Warten setzt das Land Baden-Württemberg endlich eine Forderung der AfD um, die so schon in unserem Landtagswahlprogramm 2016 stand. Die Schuldenbremse kommt!

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Damen und Herren Abgeordnete,

die grün-rote Regierung Kretschmann 1 und die andere grün-rote (eigentlich grün-schwarz, aber politisch ohne Unterschied) Regierung Kretschmann 2 haben die Schulden des Landes Baden-Württemberg selbst bei den höchsten Steuereinnahme aller Zeiten ausgeweitet; vgl. Schuldenstand des Landes auf der Seite des Finanzministeriums.

Die Vorgängerregierungen haben, Sie ahnen es sicherlich, den Schuldenstand des Landes auch in normalen Zeiten ausgeweitet. Und heute sind wir in einer Krisensituation und uns alle einig, den Schuldenstand auszuweiten. Beste Zeiten, normale Zeiten, Krisenzeiten – Gründe fürs Schuldenmachen gibt es offensichtlich immer.

„Die AfD erklärt die Einhaltung der Schuldenbremse zu einem ihrer obersten Gebote. Konsumausgaben dürfen nicht mehr durch zusätzliche Schulden getätigt werden. Ersparte Zinsen und zusätzliche Steuereinnahmen sind für die Tilgung von Altschulden einzusetzen.“
Das ist ein Zitat aus dem Landtagswahlprogramm der AfD in Baden-Württemberg 2016.

Wir bedanken uns vor diesem Hintergrund für diesen Gesetzesentwurf der Schuldenparteien – er entspricht streng dem AfD-Programm. Die AfD-Fraktion steht leider nicht auf dem Titel dieses Gesetzesentwurfes. Nicht, weil wir nicht hinter dem Gesetzesentwurf stehen. Nein, die AfD-Fraktion hat für dieses Gesetz gekämpft. Wir haben auch konstruktiv mit der Finanzministerin gearbeitet.

Leider ist Konstruktivität in diesem Hause nicht erwünscht, wenn sie von der einzigen Oppositionspartei im Parlament kommt. Der Bürger weiß, was er davon zu halten hat. Der Bürger weiß auch, dass wir hier unermüdlich für seine Interessen kämpfen.


Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen.

Dafür muss es auch Ausnahmen geben. Die Corona-Krise ist eine dieser Ausnahmen. Naturkatastrophen sind eine Situation, in welcher der Staat handeln muss – handlungsfähig sein muss. Das haben wir als AfD-Fraktion auch bewiesen, indem wir als erste Fraktion im Landtag einen Schutzschirm für die Wirtschaft, für Kleinunternehmen und für Solo-Selbstständige eingebracht haben – genau am 17. März diesen Jahres.


Staatsschulden sind eine Belastung für den Bürger und nur im absoluten Notfall staatspolitisch sinnvoll.

Die Schuldenbremse ist ein Kind der Euro-Krise und der Überschuldung der Südländer, welche sich zwischenzeitlich auch auf weitere Länder ausgeweitet hat – insbesondere auch westlich von uns.

Passend dazu haben wir zwei Entwicklungen. Das Bundesverfassungsgericht hat den enormen Anleihenkauf der Europäischen Zentralbank (EZB) in Höhe von bisher 2,6 Billionen Euro zumindest in Teilen als verfassungswidrig erklärt. Die rund eine Billion Euro Schulden, welche Deutschland als größter EZB-Anteilseigner im wahrsten Sinne des Wortes damit um den Hals gehängt wurden, wird diese Entscheidung allerdings nicht tilgen. Für diese am Bundestag vorbei gemachten rechtswidrigen Ramschkäufe wird schlussendlich der deutsche Steuerzahler aufkommen müssen.

Im Rahmen der Corona-Krise wollen die Südstaaten der EU nun dieses Problem durch Eurobonds umgehen. Wir als AfD-Fraktion wehren uns gegen alle drei Alternativen:
– Wir wollen keine Schuldenexzesse!
– Wir wollen keine illegalen Anleihekäufe!
– Und wir wollen vor allem keine Eurobonds, unter welchem Namen auch immer.

Wir wollen Finanzdisziplin und Transparenz. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu, denn die Schuldenbremse ist ein richtiger, kleiner Schritt.