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Gestern tagte der Landtag von Baden-Württemberg wegen einer eilig einberufenen Sondersitzung aufgrund der Corona-Pandemie unter besonderen Schutzmaßnahmen. Die Regierung beantragte die formale Feststellung einer Naturkatastrophe nach der Landeshaushaltsordnung, sowie einen Nachtragshaushalt. Dadurch soll das Land Kredite aufnehmen dürfen, um damit die Wirtschaft unterstützen zu können.

Im Finanzausschuss um 9 Uhr jedoch war von sinnvollen Maßnahmen noch nichts zu sehen. Diese zeigte hingegen die AfD-Fraktion per Antrag auf. Doch außer Beschimpfungen setzte man der AfD nichts entgegen.

Umso erstaunlicher war es dann, dass CDU, Grüne, SPD und FPD während der Debatte offenbar aufwachten und ihren großen Fehler bemerkten. Das Land Baden-Württemberg hätte sich mit den von ihnen vorgesehenen, völlig unzureichenden Maßnahmen absolut lächerlich gemacht. Sie lehnten den AfD-Antrag dann wie immer ab, wollten aber einen zu 99% identischen Antrag einbringen.

Um das zu ermöglichen musste jedoch zu einer neuen Landtagssitzung offiziell mit dem Tagesordnungspunkt geladen werden. So kam es in der Mittagspause zur “Einladung” und am Nachmittag des gleichen Tages fand eine formell neue (!) Landtagssitzung statt, damit über den Kartellparteien-Antrag (der faktisch der AfD-Antrag war) abgestimmt werden konnte. “Diese Tricks beleidigen die Intelligenz der Bürger und Wähler”, meint der finanzpolitische Sprecher Dr. Rainer Podeswa dazu.

Die Pressemitteilung der AfD-Fraktion dazu:

Fraktionschef Bernd Gögel hat der schwarzgrünen Koalition für die Umsetzung der AfD-Finanzpolitik in der Corona-Krise gedankt:

„Wir sehen mal großzügig darüber hinweg, dass heute Morgen im Finanzausschuss die mickrigen 850 Millionen Euro von MP Kretschmann zur Debatte standen und unser Änderungsantrag zum Staatshaushaltsplan über einen 7 Milliarden Euro schweren Nothilfefonds abgelehnt wurde. Das war ein weiteres politisches Armutszeugnis, das die ideologische Borniertheit eines Parteiensystems zeigte, das nur noch für sich selbst Politik macht und nicht mehr für die Bürger. Aber innerhalb weniger Stunden eine Tischvorlage zu liefern, deren einzelne Bestandteile mit dem 5-Milliarden-Kreditrahmen [den die AfD vorgeschlagen hat] an der Spitze genau dieser Summe entsprechen, und sie nach einer Zwangsmittagspause durchzupeitschen, ist ein außergewöhnlicher, ja einmaliger parlamentarischer Vorgang, den die Bürger leicht durchschauen werden.“

Der finanzpolitische Sprecher Dr. Rainer Podeswa ergänzt:

„Baden-Württemberg verliert rund 1 Milliarde Euro Bruttoinlandsprodukt pro Tag und steuert auf eine große Rezession zu. Zehntausende von Kleinunternehmen und Personengesellschaften werden die nächsten Wochen nicht überstehen, KfW-Kredite zu 5-7% Zinsen über die Hausbank die drohende wirtschaftliche Katastrophe nicht abwenden. Ohne sofortige Liquiditätshilfen wird die Basis unseres Wohlstands, die Steuereinnahmenbasis unseres Gemeinwesens zusammenbrechen. Wir brauchen eine Soforthilfe für alle, die infolge der Corona-Pandemie in Liquiditätsprobleme kommen. Und Soforthilfe meint auch Soforthilfe und nicht Insolvenzverwaltung.

Inzwischen hat auch die Stuttgarter Regierung erkannt, dass man ein brennendes Haus nicht mit einem Glas Wasser löschen kann, sondern die Feuerwehr rufen muss. Dass sie darauf nur durch die AfD kam, spricht Bände über die politische Kompetenz dieses Kabinetts“.

Die Vorschläge des AfD-Antrags:

Die AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hat am Mittwoch, den 18.03.2020 einen Änderungsantrag zum Staatshaushaltsplan eingereicht, der nachfolgende Gesetzliche Regelungen im Volumen von max. 7 Milliarden Euro forderte (vgl. Anlage AfD-Antrag):

  • Mehrausgaben für alle staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, Soforthilfen (Geld, nicht Kredite) für Freiberufler, Selbstständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen, ggf. staatliche Beteiligung an systemrelevanten mittelständischen Betrieben, sofern diese infolge der Corona-Krise in ihrem Fortbestand bedroht sind, sowie Übernahme der Kosten für (nicht mehr stattfindende) Kita-Betreuung.

Zur Finanzierung sollten die Haushaltsreserven (ca. 850 Mio.) und die freien Haushaltsreste verwendet werden, die im Kapitel 1212 Titel 919 01 des Haushaltsplans aufgeführt sind, sowie eine Kreditermächtigung bis maximal 7 Milliarden Euro dienen (realistisch also etwa 5 Milliarden, die Kasse von BW ist ja nicht leer). Unterlegt wurde diese Forderung mit einem Tilgungsplan (der Schulden) ab 2024.

Am Donnerstag, den 19.03.2020 um 9:00 Uhr im Finanzausschuss wurde dieser AfD-Antrag in Bausch und Bogen als „irrwitzig“ abgelehnt, da die grün-schwarze Landesregierung noch keinerlei Pläne hatte und nur die Haushaltsreserve in Höhe von rund 0,8 Milliarden Euro verwenden wollte (vgl. Antrag von Grünen und CDU). Nicht erwähnenswert, dass dieser Regierungsantrag als umsichtig gelobt und mit großer Mehrheit angenommen wurde.

Im Vergleich zu Bayern, wo bereits seit Anfang dieser Woche Soforthilfen ausgezahlt werden und ein Nothilfefond in Höhe von 10 Milliarden Euro bereitgestellt ist, wollte die baden-württembergische Landesregierung mit dem sprichwörtlichen „Tropfen auf den heißen Stein“ das Feuer löschen. Baden-Württemberg verliert zur Zeit rund 1 Millarde Euro Bruttoinlandsprodukt pro Tag!! Es droht „die Mutter aller Rezessionen“ (Wirtschaftsabschwung) wie das IFO-Institut feststellt.

Am Donnerstag, im Verlauf der Debatte im Landtag, dämmerte es dann den Kartellparteien, dass ihr Plan wohl doch keine so gute Idee sei. Die Sitzung wurde durch eine ungeplante Mittagspause unterbrochen und dann nach der Mittagspause, um 14:00 Uhr, der Antrag „aller demokratischen Parteien Grüne, CDU, SPD, FDP“ eingebracht, der zusätzlich eine Kreditaufnahme in Höhe von 5 Milliarden Euro vorsieht und – „oh Wunder“ –  unterlegt wurde mit einem Tilgungsplan (der Schulden) ab 2024 (vgl. Antrag der Grünen-CDU-SPD-FDP).

Zum Ende der Plenardebatte waren rund 99 Prozent der AfD-Forderungen umgesetzt und die AfD wurde dafür kräftig verhöhnt, verleumdet und öffentlich von grünen Landtagsabgeordneten als „brauner Kackverein“ beschimpft.

In der Mediathek des Landtags können Sie sich dieses Schauspiel im parlamentarischen Volkstheater selbst anschauen:

Herr Prof. Reinhard, Fraktionsvorsitzender der CDU, bezeichnet das „als Sternstunde des Parlamentarismus“ was eher ein Tiefpunkt eines Schmierentheaters war.

Herr Schwarz, Fraktionsvorsitzender der Grünen, behauptet, wenn man dem AfD Antrag gefolgt wäre, hätten die Bürger von Baden-Württemberg jetzt gar nichts, obwohl er den AfD-Antrag umgesetzt hat.

Herr Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDU, bezeichnete es als einziges Ziel, die AfD von jeder politischen Gestaltung fern zu halten. Die Bürger sind Ihm völlig egal, solange es seiner Opportunistenpartei dient.

Frau Sitzmann, Grüne, Finanzministerin, bezeichnet den Antrag der AfD als rechtwidrig.

Letzteres wird natürlich von den „Leitmedien“ aufgegriffen, obwohl es an den Haaren herbeigezogener Unsinn ist.

Bemerkung: Aufgrund der Schuldenbremse ist eine Kreditaufnahme rechtswidrig, solange nicht der Katastrophenfall festgestellt wurde. Über die Feststellung der Naturkatastrophe (wegen Massenerkrankungen) herrschte im Landtag aber einvernehmen. Das der AfD-Antrag nicht rechtswidrig ist erkennt jeder auch einfach durch vergleichen der beiden Anträge. Wobei der Antrag der Grünen-CDU-SPD-FDP natürlich nicht das hohe Niveau des AfD-Antrags hat, da die Kartellparteien diesen in der Mittagpause hinschmieren mussten

Die Kartellparteien sind sich nicht zu Schade dafür, selbst eine Pandemie zur Verunglimpfung der AfD zu missbrauchen. Jeglicher Anstand ist diesen Schmierenkomödianten zwischenzeitlich abhandengekommen.

Die Anträge können Sie hier selbst nachlesen:

Corona-Nachtragshaushalt: Ursprünglicher Antrag von Grünen und CDU (18.03.20) Herunterladen
Corona-Nachtragshaushalt: Antrag der AfD (18.03.20) Herunterladen
Corona-Nachtragshaushalt: Kurzfristiger “Mittagspausen”-Antrag von Grünen, CDU, SPD und FDP (19.03.20) Herunterladen