Baden-Württemberg braucht eine Buchführung, die das Gesamtvermögen abbildet. Nur so sind längerfristige Auswirkungen politischer Entscheidungen sichtbar. Diese Transparenz scheut das Altparteien-Kartell. Angeblich sind sie alle für die Doppik, stimmen dann aber mal wieder dagegen. Damit richten sie sich gegen alle befragten Fachleute, Verbände und sogar ihre eigenen Programme.

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Im Folgenden das Redekonzept (Es gilt jedoch das gesprochene Wort):

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

Die Vorteile der doppelten Buchführung sind allgemein bekannt. Nicht umsonst verpflichtet der Gesetzgeber alle Unternehmen gemäß Handelsgesetzbuch schon ab einer minimalen Größe zur doppelten Buchführung. Und das nicht erst seit gestern, sondern im Wesentlichen seit dem 19. Jahrhundert.

Natürlich hat auch der Landtag von Baden-Württemberg die Notwendigkeit der Einführung der Doppik für eine vorausschauende und nachhaltige, also für eine zukunftssichere Haushaltsführung längst erkannt. Der Landtag, Sie als Fraktionen, haben schon 2009 gesetzlich beschlossen, dass alle Kommunen im Land die Doppik bis 2020 umsetzen müssen  – ausnahmslos alle – von der Größten bis zur Allerkleinsten. Die Doppik findet sich heute in Deutschland auf kommunaler Ebene nahezu flächendeckend.

Die Doppik liefert grundsätzlich mehr Informationen als die Kameralistik. Sie richtet ihren Blick nicht nur auf liquide Mittel (Ein- und Auszahlungen) und das Geldvermögen (Einnahmen und Ausgaben), sondern auf das Gesamtvermögen (Erträge und Aufwendungen). Damit öffnet sie den Blick auch für längerfristige Betrachtungen, weil sich längerfristige Wirkungen politischer Entscheidungen in der Doppik niederschlagen (langfristige Verbindlichkeiten) – in Zeiten unsicherer werdender Steuereinnahmen – in Zeiten der Schuldenbremse also ein unverzichtbarer Vorteil.

Auch in der letzten Woche im Finanzausschuss und bei der ersten Lesung des Gesetzes im Plenum waren sich alle Fraktionen einig: Das Land Baden-Württemberg braucht die Doppelte Buchführung, wir Baden-Württemberger brauchen die Doppik. Doch auf ein Datum wollen Sie sich nicht festlegen und lehnen unseren Gesetzentwurf kategorisch ab.

Da muss man sich schon die Frage stellen, da muss sich der Bürger die Frage stellen, warum wird ein Gesetz, welches einhellig als notwendig erkannt wird, abgelehnt?  –  Weil es von der falschen Partei eingebracht wird – sicherlich auch – aber wahrscheinlich nicht nur aus diesem Grund.

Die AfD-Fraktion hat eine öffentliche Anhörung beantragt, was natürlich einmütig abgelehnt wurde. Und hier kommen wir der aufgeworfenen Frage schon etwas näher  –  Sie, Sie alle hier scheuen die Öffentlichkeit, Sie scheuen den Bürger. Warum wird schnell klar, wenn wir uns die schriftlichen Stellungnahmen aus der Expertenanhörung anschauen (Drucksache 16/6447):

 „Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unterstützt die Zielrichtung des Gesetzesentwurfs, die Doppik auf Landesebene in Baden-Württemberg einzuführen.“ und im nächsten Absatz: „Mit der Einführung eines kaufmännischen Rechnungswesens auf Landesebene wäre mehr Transparenz möglich.“  Aha! Transparenz! Wie schrecklich!

Geradezu begeistert ist der hessische Landesrechnungshof. Er beschreibt das doppische Rechnungswesen als „den richtigen Anknüpfungspunkt“  und spricht von einer „Überlegenheit der Doppik gegenüber der Kameralistik.“

Auch der Landesrechnungshof Baden-Württemberg steht der Doppik „grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber“.

Prof. Dr. Holger Mühlenkamp von der Universität der Verwaltungswissenschaften Speyer schreibt: Dass sich „längerfristige Wirkungen politischer Entscheidungen in der Doppik niederschlagen.“

Hier haben wir jetzt also genau den Grund, aus welchem Sie sich so vehement gegen die Doppelte Buchführung wehren: Sie fürchten die Transparenz ihrer politischen Entscheidungen. Wie bequem ist es doch, die Konsequenzen ihrer politischen Entscheidungen vor dem Bürger verstecken zu können. So ist es, so war es und so soll es bleiben. Das passt der AfD Gesetzesvorstoß so gar nicht in die schöne bequeme Welt und wird natürlich vom politischen Kartell abgelehnt.

Sie stimmen heute nicht nur gegen die Doppelte Buchführung  – sie stimmen heute auch gegen alle befragten Fachleute, Verbände und gegen Ihre eigenen Programme. Sie stimmen alle gemeinsam gegen eine sinnvolle und längst überfällige Verbesserung der Finanzverwaltung von Baden-Württemberg.

Eine weitere Fehlentscheidung zu Lasten der Bürger von Baden-Württemberg. Eine weitere Fehlentscheidung in einer ziemlich endlosen Liste von Fehlentscheidungen gegen besseres Wissen.