„Die zentrale Bankenaufsicht im Euroraum und der gemeinsame Fonds zur Abwicklung von maroden Geldhäusern halten der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand. Mit einem am Dienstag verkündeten Urteil wiesen die Karlsruher Richter zwei Verfassungsbeschwerden gegen die europäische Bankenunion ab.

[…]

Die Kläger um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber (“Europolis”-Gruppe) hatten vor Gericht argumentiert, dass Deutschland damit große finanzielle Risiken eingehe und gleichzeitig viel zu viel Macht aus der Hand gebe. Für die Übertragung derart weitreichender Kompetenzen auf europäischer Ebene fehle die rechtliche Grundlage.“

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Dr. Rainer Podeswa MdL, Finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg:

Karlsruhe hat die Klage zur Europäischen Bankenunion abgewiesen. Damit muss Deutschland für die Schulden und den Bankrott anderer Länder haften. Ein schwarzer Tag für Sparer und Steuerzahler.

Unser Land geht längst am Krückstock: Wir halten faule Anleihen in Höhe von 517,3 Milliarden Euro, haben selbst eine Staatsschuldenquote von fast 27 Prozent mit 1926 Milliarden Euro. Insgesamt steht fast eine Billion unseres Volksvermögens auf dem Spiel, um die Weiterexistenz der Fehlkonstruktion Euro zu gewährleisten.“

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https://www.focus.de/finanzen/banken/bundesverfassungsgericht-europaeische-bankenunion-verstoesst-nicht-gegen-das-grundgesetz_id_10976761.html
https://jungefreiheit.de/wirtschaft/2019/verfassungsgericht-haelt-europaeische-bankenunion-fuer-grundgesetzkonform/
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.europa-verfassungsbeschwerden-gegen-europaeische-bankenunion-abgewiesen.0b86c5a3-8956-44f6-91d0-2f30ffe34285.html