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Die Grundsteuer wird durch Immobilienbesitzer direkt oder durch Mieter indirekt an die Gemeinden gezahlt. Hier wird also das Grundrecht auf wohnen besteuert. Die Grundsteuer ist eine Substanzsteuer und nicht am Leistungsfähigkeitsprinzip orientiert. Sie ist damit eine zutiefst unsoziale Steuer. Denn nochmals, was besteuert der Staat? Er besteuert mit dem Haus ein Vermögen. Gerade Rentner werden mit einem Anstieg der Besteuerung ihres Wohneigentumes belastet. Nachdem der Staat durch eine aberwitzige Währungspolitik alle klassischen Formen der Altersversorgung, wie nur zum Beispiel Lebensversicherungen, Bausparverträge oder auch Sparpläne, zur vorgeblichen Eurorettung vernichtet hat, ist nun also auch das Eigenheim dran. Denn niemand glaubt, als prominentes Beispiel auch die bayrische Staatsregierung, dass eine Grundsteuerreform aufkommensneutral durchgeführt wird. Bayern hat aus diesem Grund auf eine Öffnungsklausel für die Länder, natürlich in erster Linie für Bayern bestanden. In Bayern sind allerdings auch keine Sozialisten an der Regierung, die mit ökostalinistischen Grünen gemeinsame Sache machen.

Kommen wir zur zutiefst unsozialen Grundsteuer und deren Reform zurück: Sie wird insbesondere Rentner treffen! Erstaunt ist der Bürger da nur über die SPD, und hier spreche ich die SPD an und nicht die Merkel-AKK-Sozialisten, die nicht die Chance zur Abschaffung der Grundsteuer ergreift. Ein Erstaunen, welches sich relativiert, wenn man berücksichtigt, dass sich die Altersarmut bei Rentnern in den letzten 15 Jahren, also unter überwiegender SPD-Regierung, auf rund 1,1 Millionen Rentner und damit nahezu verdreifacht hat, wie die Hans-Böckler-Stiftung am 16. Mai 2019 publizierte. Über zwei Million Kinder in Armut, gemäß Bertelsmann-Stiftung, über eine Million Rentner in Armut – in diesem Land, in dem wir gut und gerne Leben – aber nur wenn man zum Beispiel aus Nigeria kommt.

Alle Parteien in diesem hohen Haus klagen, dass Wohnen zu teuer ist. Alle in diesem Haus versprechen, Wohnen wieder günstiger zu machen. Wir sind die einzige Fraktion, die sich für eine echte Vergünstigung von Wohnraum einsetzt. Wir fordern eine komplette Streichung der Grundsteuer bei Kompensation der Steuerausfälle an die Gemeinden. Und kommen Sie uns jetzt nicht mit dem reflexartigen Refinanzierungsgeschrei. Es mangelt Ihnen am politischen Willen und nicht an Refinanzierungsmöglichkeiten!

Die Große Koalition im Bundestag hat sich nun angeblich auf ein Grundsteuer-Modell geeinigt. Immobilien sollen künftig nach dem Bodenwert und der durchschnittlichen Miete besteuert werden. Es soll eine Ausnahmeregelung für die Länder geben. Die Länder dürfen die Steuersätze selbst festsetzen. Ihre Schwesterpartei, die CSU, hat diese Ausnahmeregelungen durchgesetzt. Sie fürchtet Steuererhöhungen. Das ist begründet.

Wir begrüßen diese Öffnungsklausel als zweitbeste Lösung für die Bundesländer und freuen uns über mehr Verantwortung für die Bundesländer. So können wir als Land Baden-Württemberg auch konsequent unsere Souveränität nutzen: Wir als AfD setzen uns gegen jede Art von Steuererhöhungen ein – auch durch die Hintertür.

Allerdings sind wir von einer Lösung noch weit entfernt. Seit 25 Jahren hat es keine der hier sitzenden Parteien geschafft, die Grundsteuer zu reformieren. Seit 25 Jahren wird über eine Reform geredet. In trockenen Tüchern ist die neue Grundsteuer nicht. Für die Änderung der Grundsteuer braucht es eine Grundgesetzänderung. Die CDU und die SPD haben im Bundestag Gott sei Dank keine Zweidrittelmehrheit. Also wird Hilfe gebraucht von den Oppositionsparteien. Woher die kommt, ist noch nicht abzusehen.

Gerade wurde bekannt, dass die FDP und die Grünen über die Grundsteuer verhandeln wollen, denn sie wollen Gegenleistungen für eine Zustimmung. Dass der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmt ist also noch lange nicht sicher. Im Gegenteil. Und welche Position die Landesregierung dann tatsächlich vertreten wird, wurde auch bisher noch nicht klar. Denn Selbstverständlich weiß auch der grüne Ministerpräsident, dass sich die Grünen im Bundestag ihre Zustimmung teuer abkaufen lassen wollen.

Das einzige, was heute schon sicher ist – so sicher wie das Amen in der Kirche – es wird für den Bürger teuer. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird schon im Gesetzentwurf Drucksache 19/11085 mit jährlich über 100 Millionen Euro beziffert. Die Kosten für die Finanzverwaltung sind im Gesetzentwurf mit über 500 Millionen Euro angegeben. Dies verniedlicht die tatsächliche Situation in gewohnter Weise. Durch den Beamtenaufbau in der Finanzverwaltung entstehen dem deutschen Steuerzahler Verpflichtungen in Höhe von mindestens 8 bis 10 Milliarden Euro. Schaffen Sie diesen Irrsinn ab und streichen Sie diese unsoziale Substanzsteuer!

Das Aufkommen der Grundsteuer betrug in Baden-Württemberg zuletzt 1,8 Milliarden € und entsprach etwa 12 % der kommunalen Refinanzierung – Steuereinnahmen der Kommunen im Land. Im Durchschnitt sind das ungefähr 160 € je Einwohner. Die Gefahr ist groß, dass es durch eine Neuregelung zu Steuererhöhungen auf dem Rücken der Bürger kommt. Mit uns ist eine Mehrbelastung der Bürger nicht zu machen!

Uns ist klar, dass die Grundsteuer eine wichtige Steuer für die Kommunen ist und dass ihnen diese Mittel ersetzt werden müssen. Wir fordern eine Erhöhung der Landeszuweisungen aus der Umsatzsteuer an die Gemeinden. Artikel 106 und 107 des Grundgesetzes schaffen die Grundlage. Nur so wird aus unserer Sicht das Thema befriedet, ohne empfindliche soziale Verwerfungen zu entwickeln oder unserem Land Belastungen zusätzlicher Art aufzuerlegen. Dafür müssen natürlich unwirtschaftliche und nicht abgerufene Wohnbau-Projekte der Landesregierung gekürzt werden. Unsere Lösung ist die einzige, die tatsächlich bürokratiearm ist. Sie ist die einzige, die tatsächlich für sinkende Immobilienpreise sorgt!

(Rede von Dr. Rainer Podeswa vom 27.06.2019 im Landtag von Baden-Württemberg)