Der Wahnsinn – oder besser gesagt Unsinn – mit den Fahrverboten ist inzwischen bald allen bekannt. Wie die Stuttgarter Nachrichten nun aber berichten, orientieren das Landesverkehrsministerium und Städte sich bezüglich Fahrverboten jetzt an der Härtefallregelung des Pfändungsrechts.

Fahrer machten Härtefälle geltend, um ihren Diesel weiter nutzen zu können. Die Härtefälle wurden aber abgelehnt mit der Begründung, dass das Monatseinkommen über 1130 Euro liege und “ihm somit der Kauf eines anderen Autos zumutbar sei”!

Daraus lernen wir: wer über 1130 Euro verdient, der gilt nun als reich. Zumindest als reich genug, um sich gefälligst ein neues Auto zu kaufen, damit weiter der grüne Wahnsinn mit falschen Messungen und willkürlichen Grenzwerten betrieben werden kann.

Und natürlich, damit der Abmahnverein “Deutsche Umwelthilfe” weiter 113 professionelle Mitarbeiter mit, laut Geschäftsbericht, 110.334 Euro Durchschnittsgehalt der Außertariflichen beschäftigen kann.