Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Dr. Rainer Podeswa, fasst den Nachtragshaushalt 2018/2019 zusammen und kritisiert dabei u.a. die tausenden von neuen Beamtenstellen, die den Steuerzahler Milliarden kosten werden.
Die wichtigsten Eckpunkte zum Nachtragshaushalt:
Dr. Rainer Podeswa, MdL | Finanzpolitischer Sprecher
Dr. Rainer Podeswa, MdL | Finanzpolitischer Sprecher
Gepostet von AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg am Dienstag, 11. Dezember 2018
Langfristige Milliardenbelastungen für die Bürger durch verfehlte Personalpolitik der Regierung
Mit nunmehr 53,4 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2018 bläht die Landesregierung den Staatshaushalt im Vergleich zum Vorjahr 2017 um 11,6 Prozent auf. Auch nach Abzug der geplanten Tilgung von Kreditmarktschulden in Höhe von 500 Millionen Euro verbleibt noch eine Ausgabensteigerung von über 11 Prozent, während die Wirtschaftsleistung in diesem Jahr nach allen Prognosen nur um voraussichtlich 1,8 Prozent steigen wird. Darauf verweist der Haushaltspolitische Sprecher der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Rainer Podeswa MdL. „Ein Ausgabenaufwuchs um mehr als das Fünffache kann keine Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und ist den Bürgern von Baden-Württemberg gegenüber verantwortungslos. Dieser offensichtlich unter dem Motto ‚Nach uns die Sintflut‘ erstellte Nachtragshaushalt wird von der AfD-Fraktion in aller Schärfe abgelehnt!“
Personalkostensteigerungen werden Handlungsspielraum der Regierung extrem einschränken
Deutlich bedenklicher als der scheinbare Ausgabenrausch der Landesregierung erscheinen nach Einschätzung der AfD-Fraktion die im Staatshaushalt begründeten zusätzlichen und langfristigen Milliardenbelastungen für Personalausgaben in den kommenden Jahrzehnten. Hatte sich die Regierung in den vergangenen Jahren noch zu den vom Landesrechnungshof geforderten Stelleneinsparungen verpflichtet, wurden diese nun ersatzlos gestrichen. Zusammen mit den bereits geplanten und im Nachtragshaushalt vorgesehenen neuen Stellen plant die Landesregierung einen Aufwuchs bei den Staatsbeamten und Angestellten von rund 3500 Stellen. „Auch bei einer nur geringfügig rückläufigen Konjunktur werden diese unverantwortlichen Personalkostensteigerungen die finanziellen Handlungsspielräume der Landesregierung in den kommenden Jahren extrem einschränken. Bei einer Rezession mündet diese völlig falsche Weichenstellung der Landesregierung in einer Staatshaushaltskrise“, erläutert der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende. Die AfD-Fraktion beantragt daher die Wiedereinsetzung der Stelleneinsparverpflichtung und streicht den geplanten Stellenaufwuchs. Der Stellenplan des Landes Baden-Württemberg soll im Jahr 2019 um 122 Stellen reduziert werden. „Unbestritten notwendige neue Stellen, beispielsweise bei den Verwaltungsgerichten, sind durch Stelleneinsparungen zu kompensieren“, so Dr. Podeswa.
Weder Haushaltswahrheit noch -klarheit
Eine über die Erhöhung der Tilgung von Kreditmarktschulden, den Zuweisungen an die Städte und Landkreise und stichtagsbezogener Verpflichtungen hinausgehende Erweiterung des Staatshaushaltsplans für das Jahr 2018 lehnt die AfD-Fraktion ab. „Nach der erwarteten Verabschiedung des Gesetzes über die Feststellung des Nachtragshaushaltsplan am 12. Dezember 2018 durch den Landtag von Baden-Württemberg verbleiben der Landesregierung nur noch sieben Arbeitstage. Dass in diesem Zeitraum auch eine grün-schwarze Regierung nicht Milliardenmittel sinnvoll verwenden kann und dies auch nicht beabsichtigt, bedarf keiner Erläuterung. Die verbleibenden Mittelzuführungen in den Haushaltsplan 2018 werden damit die Höhe der Haushaltsreste weiter aufblähen und Schattenhaushalte befördern, die sich teilweise der parlamentarischen und damit öffentlichen Kontrolle entziehen. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sehen anders aus“, betont der AfD-Abgeordnete mit Verweis auf die 46 Änderungsanträge der AfD-Fraktion für den Staatshaushaltsplan 2019, mit denen insgesamt über 1,6 Milliarden Euro für die Entlastung der Bürger, für die Zukunftssicherung des Wirtschaftsstandortes, die Verbesserung der inneren Sicherheit und die Erhöhung der Kreditmarktschuldentilgung umgeschichtet werden sollen. Damit legt die AfD ein vollständig gegenfinanziertes Haushaltskonzept vor.
Entlastung der Bürger um 1,116 Milliarden Euro
Angesichts überbordender Steuereinnahmen ist es eine Notwendigkeit, den Bürger zu entlasten. Die AfD-Fraktion hat die Reduzierung der Grunderwerbsteuer von 5,0 Prozent auf 3,5 Prozent beantragt. Diese Gesetzesinitiative wurde in der Anhörung von allen beteiligten gesellschaftlichen Gruppen als richtiger Schritt begrüßt. Dies unter dem in den Haushaltsplanungen der AfD-Fraktion berücksichtigten Vorbehalt, dass den Kommunen ein vollständiger finanzieller Ausgleich für die dadurch eintretende Minderung der Einnahmen zu gewähren ist. Neben der rein monetären Entlastung der Bürger in Höhe von 588 Millionen Euro wird auch eine positive Auswirkung auf den angespannten Wohnungsmarkt erwartet.
311 Millionen Euro für den Ausbau der digitalen Infrastruktur im ländlichen Raum
Sowohl im europäischen als auch im internationalen Vergleich hat Baden-Württemberg inzwischen den Anschluss im Ausbau der digitalen Infrastruktur verloren. Gerade in Baden-Württemberg mit seiner durch den Mittelstand geprägten Wirtschaftsstruktur ist der digitale Breitbandausbau in den ländlichen Regionen ein entscheidender Schlüsselfaktor für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg des Landes. „Es ist nicht zielführend, nur in den Sonntagsreden von den ‚Hidden Champions‘ zu schwärmen“, so Dr. Podeswa. „Der Bürger muss von der Landesregierung auch erwarten können, die zwingend erforderlichen Grundvoraussetzungen für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit unserer vielen Weltmarktführer in der Fläche zu schaffen.“ Die AfD-Fraktion sieht im Jahr 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 311 Millionen Euro für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur im ländlichen Raum sowie weitere 4,2 Millionen Euro für die Einsetzung von Digitalisierungsmanagern in den Stadt- und Landkreisen zur Unterstützung einer funktionierenden IT-Struktur in den Schulen vor.
Innere Sicherheit stärken – 45 Millionen Euro zusätzlich für Polizei und Justizvollzug
„Dass erst in einem Nachtragshaushalt 5 Millionen Euro für die Abgeltung von nur einem Sechstel der bei Polizei angefallenen Überstunden eingestellt werden, ist ein weiterer bezeichnender Ausdruck der von Innenminister Strobl ständig überbetonten hohen ‚Wertschätzung der Arbeit‘ unserer Polizei“, ergänzt der haushaltspolitische Sprecher der AfD. Die AfD-Fraktion hat für die Anschaffung dringend benötigter Ausrüstung der Polizei (+10 Millionen Euro), für den überfälligen Ausbau der Polizeischulen (+15 Millionen Euro) und für die Schaffung zusätzlicher Abschiebehaftplätze (+20 Millionen Euro) insgesamt zusätzliche Mittel in Höhe von 45 Millionen Euro beantragt. „Dass Baden-Württemberg überhaupt nur über 30 Abschiebehaftplätze verfügt und regelmäßig über 80 Prozent der Abschiebeversuche scheitern, ist eine Steuergeldverschwendung sondergleichen, welche an Eulenspiegelei denken lässt. Auch im dritten Jahr nach der Flüchtlingskrise sieht das Innenministerium hier keine Abhilfe offensichtlich untragbarer und den Bürgern nicht vermittelbarer Missstände vor. Die Institutionen des Staates werden von der Landesregierung aus grün-ideologischen Gründen der Lächerlichkeit preisgegeben“, analysiert Dr. Rainer Podeswa. „In dieser Situation zweistellige Millionenbeträge für ein ‚Arbeitsprogramm Gesellschaftlicher Zusammenhalt‘ einzuplanen, geht an den begründeten Erwartungen der Bürger vollständig vorbei und belegt einmal mehr, dass die Landesregierung die Lebenssituation der Bürger überhaupt nicht mehr wahrnimmt.“
35 Millionen Euro für Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und Rettungsdienste
Mit zusätzlichen 35 Millionen Euro will die AfD-Fraktion die Investitionen in das Feuerwehrwesen, den Katastrophenschutz und die Rettungsdienste stärken. Gründe dafür sind die durch die Landesregierung verursachten langjährigen Investitionsstaus. Auch im vorliegenden Haushaltsentwurf der Regierung sind wieder nur weniger als die Hälfte der von den Kommunen beantragten Zuschüsse vorgesehen. Die AfD fordert darüber hinaus eine kostenneutrale Stärkung des Petitionsausschusses des Landtags, gegenfinanziert durch die Abschaffung des Bürgerbeauftragten. „Bereits jetzt hat der Bürger 143 Bürgerbeauftragte in den Landtag gewählt, die Abgeordnete heißen. Ein weiterer ist da nicht erforderlich“, so der AfD-Politiker abschließend.
Zusammensetzung des Stellenaufbaus
Dr. Rainer Podeswa: „Mit dem Nachtragshaushalt 2018/2019 schafft sich die Landesregierung rund 3500 Stellen gegenüber dem Haushaltsplan 2017.“
Diese setzen sich so zusammen:
– 1480 Stellen durch die ersatzlose Streichung der Stelleneinsparverpflichtung; vgl. Staatshaushaltsplan für 2018/2019, Band I, Seite 3, §2
– 71 Stellen neu; vgl. Staatshaushaltsplan für 2018/2019, Band I, Seite 123, (rechts unten)
– 1344 Stellen neu; vgl. Staatshaushaltsplan für 2018/2019, Band I, Seite 125, (rechts unten)
– 20 Stellen weitere neu; vgl. Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2018/2019 Entwurf, Seite 21, (rechts unten)
– 605 Stellen weitere neu; vgl. Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2018/2019 Entwurf, Seite 23, (rechts unten)
Summe: 3520
Änderungsanträge
Für den Nachtragshaushalt 2018/19 wurden insgesamt 134 Anträge eingereicht. Die AfD als größte Oppositionsfraktion brachte es auf 46, die FDP/DVP auf 27 und die SPD auf 12. Überdies waren 5 interfraktionelle Anträge (unter Ausschluss der AfD) dabei gewesen, die sich allesamt auf den Einzelplan Landtag bezogen haben. Die meisten Änderungsanträge (29) bezogen sich jedoch auf die Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 12), gefolgt von 18 Anträgen für den Einzelplan des Innenministeriums und 17 Anträgen für das Kultusministerium.
Erstaunlich sind die 44 Anträge der Regierungsfraktionen Grüne und CDU. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) hatte den Entwurf des Nachtragshaushalts am 21. November 2018 ins Plenum eingebracht. Im Nachtrag werden Mehrausgaben von rund zwei Milliarden Euro veranschlagt. Zuvor hatte sie im Sommer noch die Planung eines Nachtragshaushalts im Plenum gänzlich abgestritten. Offenbar war der von den Regierungsfraktionen eingereichte Nachtragshaushalt nun aber auch nicht ordentlich ausgearbeitet, sodass eben die Regierungsfraktionen selbst die genannten weiteren 44 Anträge noch stellen mussten.