Unsere Regierung bietet immer wieder Gelegenheit zum Staunen. So gibt es nicht nur Weihnachtsurlaub für Gefangene, sondern jährlich bekommen auch etwa 2.000 Gefangene eine vorzeitige Freilassung aus dem Justizvollzug, damit sie das Weihnachtsfest in Freiheit verbringen können. Eine “Weihnachtsamnestie”.

Strafvollzug ist Ländersache, deshalb entscheidet jedes Bundesland für sich, ob und wie den Strafgefangenen eine Weihnachtsamnestie zugebilligt wird. Man sieht das häufig praktisch, denn durch leerere Haftanstalten benötigt man weniger Justizvollzugsbeamte für den Dienst an den Feiertagen.

Gegen solche Entlassungen haben sich Bayern und Sachsen entschieden. Sie meinen, dass die Dauer der Freiheitsstrafe von einem unabhängigen Gericht festgesetzt wurde und eine vorzeitige Entlassung zur Weihnachtszeit eine Ungleichbehandlung gegenüber Häftlingen mit Entlasszeitpunkten im Sommer ist. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hingegen wird im großen Stil auf die “Gnadenerweise aus Anlass des Weihnachtsfestes” zurückgegriffen. Man entlässt also Gefangene und greift damit die Urteile der unabhängigen Gerichte an…

Erstaunlich ist jedoch, dass unser Regierung nicht weiß, wie viele Gefangene vorzeitig aus der Haft entlassen wurden. “Von einigen Hundert Gefangenen” ist die Rede, die vermutlich schon seit dem 7. November auf freiem Fuß sind. Wörtliches Zitat: “Diese Größenordnung schätzt jedenfalls das zuständige Ministerium in Stuttgart. Offiziell erhoben werden die Zahlen nicht.”

Zeit für ein Weihnachtswunder! Beispielsweise eine kompetente Regierung, die nicht schätzen muss, wie viele Gefangene entlassen wurden…