Immer wieder kommen Fällen an die Öffentlichkeit, in denen in Moscheen Kinder Kriegsspiele betreiben, um ihre heldenhaften Soldaten zu ehren und in denen religiöse Märtyrer-Verehrung von Kriegshelden betrieben wird. Die Landesregierung nennt dies eine offenbar ausgeprägte nationalistische Einstellung einschließlich einer Überhöhung der eigenen Ethnie der Türken bei uns. Trotzdem ignoriert sie es.

Da die Regierung brauchbare Antworten gerne mit der Begründung “zu viel Aufwand” verweigert, wollte der AfD-Fraktionsvize Dr. Rainer Podeswa wenigstens für seinen Wahlkreis Heilbronn mehr von der Regierung zu verfassungsfeindlichen Fällen und Bestrebungen durch religiösen Extremismus erfahren. Das Problem beginnt jedoch damit, dass niemand in der Regierung überhaupt die muslimischen Gebetshäuser erfassen will. Mehr oder weniger zufällig sind ihr beispielsweise in Heilbronn sechs Moscheen bekannt, von denen dem Verfassungsschutz bei drei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bekannt sind. Also bei 50%! Das deckt sich mit den Angaben aus der AfD-Anfrage 16/4685, ebenfalls von Dr. Podeswa, dass in Baden-Württemberg mindestens 60% der Moscheen salafistisch oder verfassungsfeindlich sind.

Doch unter den genannten drei Moscheen ist noch nicht mal die DITIB-Moschee in Heilbronn. Die Landesregierung von Baden-Württemberg verweigert jede Kenntnis von Kriegsspielen bzw. “Aufführungen mit kriegerischem Charakter” – obwohl selbst die Regierung von Nordrhein-Westfalen dies bereits per Drucksache 17/772 dokumentiert hat. So wurde beschrieben, dass die türkischsprachige Internetseite „Kilim Gazetesi“ berichtet, dass am 18. März 2018 unter Leitung eines türkischen Kulturlehrers der 103. Jahrestag der in der Türkei als Heldenepos verbreiteten Seeschlacht von Gallipoli gefeiert worden sei, wobei der Heldentod und das Osmanische Reich im Kampf gegen England glorifiziert wird.

 

Regierung von NRW kennt Vorfälle in Baden-Württemberg besser als Regierung hier!

Die Verwunderung, dass die Regierung von NRW offensichtlich ihren Verfassungsschutz besser recherchieren lässt, ignoriert die baden-württembergische Landesregierung. Auch den Hinweis, dass eine einfache Suche bei türkischsprachigen Zeitungen nach “Heilbronn” weiteren religiösen Extremismus offenbart, ignoriert das Innenministerium. So findet man religiöse-Märtyrer-Verehrungen in weiteren Moscheen, worüber diese selbst in ihren Zeitungen ganz offen berichten – doch die Regierung weiß nichts davon. Offensichtlich sind Landesverfassungsschutz und Innenministerium also noch nicht mal in der Lage die eigenen Veröffentlichungen der religiösen Extremisten auszuwerten – genauso wie sie ja nicht mal wissen, wo sie nach religiösen Extremisten suchen müssen, weil sie nicht mal eine Aufstellung muslimischer Gebetshäuser haben.

Weiter zeigt die Anfrage 16/5120 des Heilbronner AfD-Abgeordneten Dr. Podeswa, dass die Regierung offenbar DITIB besonders schützt. So kann man im Internet nachsehen, dass beispielsweise die Mevlana-Moschee in Eppingen zu DITIB gehört. Sie hat sogar einen eigenen Wikipedia-Eintrag. Die Regierung aber benennt zwar andere Moscheen wie Güglingen und Gundelsheim als DITIB-Moscheen, nicht jedoch die in Eppingen. In Frage 1 spricht sie nur vom “Islamisch-Türkischen Kulturverein Eppingen”, in Frage 4 von der “Mevlana Moschee” in Eppingen. Offenbar will sie den “Vorfall” dort nicht unnötig in Verbindung mit DITIB bringen, als am 11.03.2018 rund 20 Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren “Krieg in Syrien” spielten, um damit “Akzeptanz für Flüchtlingskinder” zu schaffen. Für die Zeugin sah das Schauspiel offensichtlich anders aus…

 

Haben Regierung und Verfassungsschutz überhaupt eigene Infos?

Generell erstaunt auch, dass Verfassungsschutz und Innenministerium ihre Kenntnisse über religiöse Extremismus-Vorfälle regelmäßig aus der Presse bekommen müssen. So schreibt  die Regierung in Drucksache 16/5120, Frage 4, dass “den Sicherheitsbehörden keine über die Medienberichterstattung hinausgehende Erkenntnisse” vorliegen. Fast wortwörtlich liest sich das auch in Drucksache 16/3579 in Fragen 2 und 3 und vielen weiteren Regierungsantworten.

Mit vielen Querverweisen auf andere Drucksachen versucht sich die Regierung um Antworten zu drücken, dabei geben die Zieldrucksachen wiederum einen Verweis auf eine andere Drucksache usw. Beispiel: in DS 16/5120 wird in Frage 4 auf DS 16/3579 verwiesen, die dann aber auf 16/3398 verweist. Dort wiederum verweist sie in Frage 9 auf DS 16/503, DS 16/1846, DS 16/1866 und die Bundesregierung mit DS 18/13658. Da diese Anfragen größtenteils von der AfD kommen, z.B. vom Abgeordneten Thomas Palka, sind uns diese durchaus bekannt und die Verweise darauf somit sinnlose Ablenkung, um nicht richtig antworten zu müssen.

 

Brandanschlag im Landkreis Heilbronn: importierte Konflikte!

Zum Ende der Anfrage beschreibt die Regierung noch, dass bezüglich dem Brandanschlag auf die IGMG-Moschee in Lauffen/Neckar am 09.03.2018 inzwischen gegen einen syrischen und zwei türkische Staatsangehörige Anklage wegen versuchtem Mord und versuchter schwerer Brandstiftung erhoben wurde. Es gibt Anhaltspunkte, dass die Angeschuldigten der PKK nahestehen. Die PKK-Anhänger haben somit eine Moschee von türkischen Rechtsextremisten, die ebenso vom Verfassungsschutz wegen ihren Bestrebungen gegen unsere demokratische Grundordnung beobachtet werden, angegriffen.  (Frage 8) (Pass-)Türkische Linksextremisten gegen türkische Rechtsextremisten mit Gewaltverbrechen in Deutschland.

Da wundert es auch nicht, dass die Regierung für den Stadt- und Landkreis Heilbronn eingesteht: “Eine Zunahme (inter)religiöser und ethnischer Konflikte von gesellschaftspolitischer Relevanz ist aufgrund der gesamtpolitischen Umstände – unabhängig von geographischen Räumen – nicht unwahrscheinlich.” (Frage 9)

Die wichtigsten Erkenntnisse!

- In Heilbronn arbeiten mindestens 50% der Moscheen gegen unseren Staat. (DS 16/5120, Frage 2) Im Stadt- und Landkreis Heilbronn sind besonders problematisch:
– „IGMG – Islamische Gemeinschaft Milli Görüs, Ortsverein Heilbronn e.V.“
– „IGMG – Islamische Gemeinschaft Milli Görüs, Ortsverein Lauffen a.N. e.V.“
– „IGMG – Islamisch-Türkischer Kulturverein Möckmühl e.V.“
– „Bilal-Moschee“, Heilbronn
– „Türkische Gemeinschaft Heilbronn e.V. Yunus Emre Camii“

- Die Regierung und der Verfassungsschutz werten Internetberichte von extremistischen, islamistischen oder salafistischen Internetseiten offensichtlich nicht aus, sodass andere Regierungen besser über Vorfälle bei uns Bescheid wissen, als die Regierung selbst. (siehe Begründung DS 16/5120) Oder sie verwendet zu wenige der Ressourcen des Verfassungsschutzes für die Beobachtung des religiösen Extremismus, weil sie die Mittel für andere Zwecke “braucht”.

- Die Inszenierung von Schlachten, insbesondere mit Kindern, findet die Regierung nicht akzeptabel. Sie sagt, dass sie das den betroffenen Moscheegemeinden und Verbänden kommuniziert hat. Solche Fälle dürfte es demnach nie wieder geben… Sie sagt weiter “Die Vorkommnisse lassen zumindest einen reflektierten Umgang mit historischen Ereignissen vermissen und offenbaren ausgeprägte nationalistische Einstellungen einschließlich einer Überhöhung der eigenen Ethnie. (DS 16/5120, Frage 6)

- Von solchen “Kriegsspielen” und religiöser Märtyrer-Verehrung erfährt die Regierung in der Regel aber nur aus der Presse weiß dann auch nichts, was darüber hinausgeht. (DS 16/3579, Frage 2/3)

- Die Regierung meint gleichzeitig, dass die “Überhöhung der eigenen Ethnie” bei den Türken, sowie die “religiös konnotierten Glorifizierungen von Märtyrern” keinen Rückschluss auf die Treue muslimischer Bürger zum Grundgesetz ermöglichen. Das verwundert, da das Grundgesetz doch sagt, dass alle Menschen gleich sind und somit ein Widerspruch zur “Überhöhung der eigenen Ethnie” besteht… Vielleicht sollte die Regierung das Grundgesetz mal lesen?

- Die Regierung bestätigt, dass der Verfassungsschutz die Organisationen Millî Görüş mit 64 Gebetshäusern und die Grauen Wölfe (ADÜTDF) mit 50 Gebetshäusern (alleine in Baden-Württemberg) beobachtet. Zu den 163 DİTİB-Moscheen kann der Innenminister nichts sagen, da DİTİB nicht beobachtet wird. Er verweist allerdings auf die AfD-Anfrage 16/2903, wo das Innenministerium beschreibt, dass dem Verfassungsschutz “zahlreiche Moscheen und Vereine mit Verbindungen zu türkischen Nationalisten der libanesischen und türkischen Hisbollah, der Muslimbruderschaft oder sonstigen ausländischen extremistischen Vereinigungen bekannt” sind. (DS 16/4685)  Obwohl dem Verfassungsschutz aber die Zusammenarbeit mit Muslimbruderschaft, Hisbollah, usw. bekannt ist gibt es keine echten Konsequenzen.

- DITIB bekommt nach wie vor Steuergelder (DS 16/4685). Der Bundes-Verfassungsschutz will DITIB beobachten. Die meisten Landesverfassungsschutzämter und Regierungen, wie die in Baden-Württemberg, stellen sich hingegen blind. Feste zur Verherrlichung des Märtyrer-Todes, Comics zur Bewerbung des Märtyrer-Todes ausgerechnet von der Trägerin einer Beratungsstelle gegen islamischen Extremismus, die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern, Kriegsspiele mit “Mein Märtyrer, schlaf ruhig!”-singenden Kindern,… alles kein Problem. Man lässt DITIB in Baden-Württemberg sogar über die Besetzung von staatlich bezahlten Lehrstühlen entscheiden und die “Türkische Gemeinde” betreibt die Opferberatung “Leuchtlinie” für das Land und natürlich mit Steuergeldern.

- Die Zahl von rechtsextremen Straftaten gibt keine Auskunft über die Täter. So zählt auch ein Syrer, der den Hitlergruß zeigt, als rechtsextreme Straftat. Aussagekraft hat aber das Personenpotenzial, welches der Verfassungsschutz auflistet. Beispielsweise in Baden-Württemberg für 2017 beim “einheimischen” Rechtsextremismus 1.630 Personen, beim “einheimischen” Linksextremismus 2.780 Personen und bei “Reichsbürgern” und “Selbstverwaltern” (von denen nur ca. 3,5% gleichzeitig dem deutschen Rechtsextremismus zurechenbar sind – sagt der Verfassungsschutz, wird von den Medien aber regelmäßig falsch dargestellt) 3.000 Personen. Gleichzeitig beschreibt der Verfassungsschutz exakte 3.679 Islamisten – erstaunlich, wenn man noch nicht mal die Gebetshäuser alle kennt und zählen kann.

Bei den Türkischen Extremisten spricht der Verfassungsschutz hingegen von “etwa 40.000 Personen“, die in extremistischen Vereinigungen organisiert sind (davon über 6.000 in BW). Die islamischen Extremisten sollen 28.000 ausmachen, davon 4.000 in BW. Dazu kommen etwa 4.900 türkische Linksextremisten und 7.800 türkische Rechtsextremisten (1.000 und 2.100 in BW).

Wer wissen will, wie die Verteilung der Ressourcen bei der Extremismusbekämpfung sein müsste, der muss sich nur das Personenpotential ansehen…

- “Die Terrorgefahr durch muslimische Extremisten ist kein Randphänomen mehr in Deutschland. Tagtäglich stoßen die Ermittler auf neue Fälle. Im laufenden Jahr hat die Bundesanwaltschaft mehr als 700 Terrorverfahren gegen einschlägig Verdächtige eröffnet.”, Stuttgarter Zeitung.