Absurder Wahnsinn: von 84 geplanten Abschiebungen wurden nur 13 durchgeführt. Elf davon gingen quasi in EU-Länder. Nur zwei der 84 geplanten Abschiebungen fanden in die vermutlich wirklichen Heimatländer der illegalen Zuwanderer statt.

Der CDU-Hardliner Innenminister Thomas Strobl hat wieder zugeschlagen. Am 10. August hatte “Die Welt” berichtet, dass Widerstand bei Rückführungen Normalität wäre und in der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen nur jeder fünfte Abschiebungsversuch erfolgreich sein soll. Außerdem wurde kritisiert, dass die Ausreisepflichtigen bereits durch einfachste Maßnahmen wie das Tauschen von Zimmern oder das Schlafen im Freien ihrer Abschiebung entgehen können.

Dr. Rainer Podeswa, Vize-Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion hakte nun mit einer Anfrage (Drucksache 16/4658) beim Innenministerium nach. Diese zeigt Zustände auf, die noch weit schlimmer sind als die Presseberichte.

 

Vorgeschichte: eine Razzia für 360.000 Euro

Ende April hatten rund 150-200 Afrikaner die Polizei bedroht, um die Abschiebung eines Asylbewerbers aus Togo zu verhindern. Darauf folgte eine Razzia in Ellwangen, die etwa 360.000 Euro gekostet hatte. Von etwa 600 Personen in der Einrichtung (davon ca. 380 aus afrikanischen Ländern) wurden 292 kontrolliert, 37 Strafverfahren  eingeleitet, 18 Männer hatten hohe Geldbeträge dabei und 27 Personen leisteten Widerstand. 34 Notfallsanitäter waren im Einsatz. Das Geflüchtetennetzwerk kritisierte “wie furchteinflößend die Razzia für die LEA-Bewohner gewesen sei.”

 

Nur 13 von 84 geplanten Abschiebungen waren möglich

Seit der Razzia am 3. Mai 2018 in Ellwangen bis zum Stichtag 31. August 2018 sollten 84 weitere Abschiebungen stattfinden. Doch nur 13 davon waren erfolgreich. Als Gründe nennt der Innenminister u.a. fehlende Identitätsnachweise, “renitentes Verhalten” gegen die Abschiebung oder dass die Ausländer nicht angetroffen werden.

 

Nur 2 von 84 Abschiebungen in die Heimat!

Doch es wird noch absurder: von den 13 abgeschobenen Personen wurden 11 im Rahmen des sog. Dubliner Übereinkommens * überstellt. Das heißt 7 wurden nach Italien, 2 nach Spanien, 1 in die Schweiz und 1 nach Finnland “abgeschoben”.

Nur 1 Person kam nach Algerien, sowie 1 Person nach Georgien. Praktisch wurden also von 84 Personen, die abgeschoben werden sollen, nur 2 in ihre vermutlich wirklichen Heimatländer abgeschoben.

Die 11 anderen können schon längst wieder, dank offener Grenzen, im Land sein. Eine Notwendigkeit zur Intervention bei der Bundesregierung oder im Bundesrat, damit die in EU-Länder abgeschobene Personen nicht zwei Tage später wieder bei uns stehen, sieht die Landesregierung ebenfalls nicht.

Man denke nur an das Beispiel des gewalttätigen Nigerianers in Pforzheim, der mit dem Flugzeug nach Toulouse (Frankreich) “abgeschoben” wurde und schon zwei Tage später mit Familie wieder in Deutschland war – wo er routinemäßig wieder eine Duldung bekam.

Durchschnittliche Kosten für diesen Irrwitz der Abschiebeversuche und erfolgreichen Abschiebungen kann der Innenminister angeblich auch nicht nennen.

 

Maßnahmen gegen “Zimmer-Tausch”?

Maßnahmen, damit Abschiebungen nicht an Banalitäten scheitern, haben ebenfalls keine hohe Priorität für den CDU-Minister. Lediglich Ideen zur “Erschwerung” des nächtlichen Betten- und Zimmertausches zwischen den Bewohnern führt er an, räumt aber auch ein, dass bei Zusammenarbeit der Bewohner untereinander die Problematik bestehen bleibt. Für Polizeigewahrsam zur Sicherstellung der Rückführung bleibt kein Raum, schreibt Herr Strobl.

 

Rückführung muss vor Feierabend erfolgen!

Die Staaten des Dubliner Übereinkommens* dürfen für Rücknehmungen bestimmte Wochentage und Zeitfenster festlegen. Das führt dazu, dass die Polizei jeweils nur wenige Stunden hat, um einen angeblichen Flüchtling rechtzeitig vor “Büroschluss” abzuliefern. Und da kein Po­li­zei­ge­wahr­sam vorab möglich ist, müssen die Ausreisepflichtigen am frühen Morgen in den Flieger, beispielsweise nach Mailand, gebracht werden, um sie dort vor Büroschluss zu übergeben.

 

Abschiebungen gehen auch ohne Pass!

Die Krönung: laut dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums Dr. Dieter Romann im Deutschlandfunk vom 22. Januar 2017 sind Abschiebungen durch internationale Papiere als Passersatz (“Laisser-Passer”) möglich. Es gibt keine völkerrechtliche Verpflichtung dafür, Abschiebungen von der Ausstellung von Passersatz- oder Heimreisepapieren abhängig zu machen!

Danach gefragt bestätigt Innenminister Strobl, dass diese “Laisser-Passer” langen, jedoch die Abschiebungen trotzdem scheitern, weil die Identitäten der Ausländer nicht zweifelsfrei feststehen.

Diese Argumentation ist schon deshalb nicht nachvollziehbar, weil eine ausreisepflichtige Person in der Regel durch ein ordentliches Gericht rechtskräftig zur Ausreise verurteilt wurde und für diesen Gerichtsprozess und -Entscheid musste bereits die Identität und die Staatsangehörigkeit geklärt werden. Oder wie soll ein Prozess gegen eine Person ohne Identität geführt werden?

 

FAZIT

Auch nach der Razzia für 360.000 Euro zur Abschiebung eines einzigen Mannes nach Togo kann man einer Abschiebung entgehen. Dazu muss man auch weiter nur das Zimmer tauschen oder eben “renitentes Verhalten” dagegen zeigen.

Die Altparteien führen den Rechtsstaat Germoney zunehmend in die Absurdität.

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* Dubliner Übereinkommen: Dieses Abkommen bedeutet, dass der Staat für den Asylantrag zuständig ist, der zuerst betreten wurde. Das bedeutet z.B. eine “Abschiebung” nach Italien, nur damit Italien den Antrag bearbeitet. Wenn dieser bearbeitet wurde, dann könnte der Antragssteller trotzdem z.B. nach Deutschland zugeteilt werden. Die Personen, die nach Dubliner Übereinkommen “abgeschoben” werden, werden also nicht in ihre Heimat abgeschoben.

Teilnehmer des Dubliner Übereinkommens sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Großbritannien, Österreich, Schweden, Finnland und Tschechien. Seit Dublin II (1. März 2003) zudem Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

 

 

Verweise:
Anfrage von Dr. Rainer Podeswa “Rückführungen aus Ellwangen”, Drucksache 16/4658 im Landtag von Baden-Württemberg

 

Zur früheren Razzia in Ellwangen:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article176015286/Polizei-ueber-Ellwangen-Razzia-in-Asylunterkunft-18-Beteiligte-hatten-hohe-Geldbetraege-dabei.html
https://www.n-tv.de/politik/Ellwangen-Einsatz-kostete-360-000-Euro-article20494501.html
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.nach-razzia-in-fluechtlingsunterkunft-in-ellwangen-togoer-ist-in-abschiebehaft.5b669b3d-59c9-463c-ab64-afd807c7c985.html
https://www.svz.de/deutschland-welt/politik/100-Tage-nach-der-Polizei-Razzia-in-Ellwangen-Angst-jede-Nacht-id20670087.html
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.wegen-razzia-in-ellwangen-halbes-jahr-haft-fuer-blindes-zappeln.ca3a08a5-2dc4-4e00-92e2-44041e4fc421.html

Pforzheimer Asylbewerber nach 2 Tagen zurück:
https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Abgeschobener-Asylbewerber-zurueck-in-Pforzheimer-Unterkunft-_arid,1235926.html
https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Abgeschobener-Gewalttaeter-taucht-nach-kuerzester-Zeit-wieder-auf-_arid,1225724.html