Denkschrift 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg, Beitrag Nr. 6 zur Finanzierung von IT-Projekten.

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen (Drucksache 16/806) vom 8. Dezember 2016 zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 14. Juli 2016 (Drucksache 16/106). Denkschrift 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg; hier: Beitrag Nr. 6 –  Finanzierung von IT-Projekten. Berichterstattung von Dr. Rainer Podeswa. Ausgegeben am 18.01.2017.

 

 

Beschlussempfehlung:

Die Landesregierung zu ersuchen,

1. die Empfehlungen des Rechnungshofs umzusetzen, insbesondere
a) den IuK-Strukturpool zur Modernisierung der IT im Kontext der IT-Neuordnung strategisch einzusetzen,
b) festzulegen, dass über Anträge zur Finanzierung von Maßnahmen aus dem IuK-Strukturpool  das  Finanzministerium  im  Benehmen  mit  dem  Beauftragten  der  Landesregierung  für  Informationstechnologie  („CIO“)  ent- scheidet;

2.  dem Landtag über das Veranlasste erstmalig zum 2. Januar 2018 im Rahmen der Berichtspflicht zur IT-Neuordnung zu berichten.

Bericht:

Der  Ausschuss  für  Finanzen  beriet  die  Mitteilung  Drucksache  16/106  in  seiner   7. Sitzung am 8. Dezember 2016. Für eine Beschlussempfehlung des Ausschusses  an das Plenum sind diesem Bericht als  Anlagen 1 und 2 eine Anregung des Rechnungshofs sowie ein gemeinsamer Antrag von Abgeordneten der Grünen und der CDU beigefügt.

Der Berichterstatter machte darauf aufmerksam, die Landesregierung habe in der Begründung  zu  dem  Gesetz  zur  Errichtung  der  Landesoberbehörde  IT  Baden-Württemberg ausgeführt, dass sie die Kosten der IT bis 2021 um dann 40 Millionen  €  jährlich  senken  wolle.  Diese  Zielsetzung  stamme  aus  dem  Jahr  2009.  Mit  dem  Gesetz  zur  Förderung  der  elektronischen  Verwaltung  des  Landes  Baden-Württemberg habe sich das Land neue, kostenintensive IT-Projekte zur Realisierung aufgegeben. Zu nennen sei hier insbesondere die Einführung einer landesweiten elektronischen Akte (E-Akte).

Zur Realisierung dieser neuen Projekte seien entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen zur Anschubfinanzierung erforderlich. Der zum 1. Juli 2015 eingesetzte  Beauftragte  der  Landesregierung  für  Informationstechnologie  (CIO)  habe indes nur geringe, bereits weitgehend gebundene Ressourcen. Im Staatshaushaltsplan bestehe für die Anschubfinanzierung von Projekten und insbesondere von IT-Projekten der IuK-Strukturpool. Aus ihm könnten sich selbst refinanzierende Projekte vorfinanziert werden. Nachdem die Landesregierung mit dem CIO einen Verantwortlichen für die übergeordnete IT-Steuerung bestellt habe, sollte dieser auch über den Einsatz dieser Mittel für sich selbst refinanzierende Projekte entscheiden. Die bisherigen Kriterien für die Finanzierung aus dem IuK-Strukturpool sollten dabei nicht aufgeweicht werden.

Das  Finanzministerium  trage  die  Empfehlung,  den  IuK-Strukturpool  zur  Modernisierung der IT im Kontext der IT-Neuordnung einzusetzen, zwar mit, wolle aber über  Anträge  zur  Finanzierung  von  Maßnahmen  daraus  im  Benehmen  mit  dem  CIO selbst entscheiden. Wenn der CIO jedoch keine ausreichenden finanziellen Möglichkeiten  zur  Steuerung  von  Projekten  zur  IT-Neuordnung  habe,  könne  er  diese auch nicht steuern. Vor  diesem  Hintergrund  empfehle  er  (Redner)  dem  Ausschuss,  dem  Beschlussvorschlag des Rechnungshofs zuzustimmen.

Ein Abgeordneter der Grünen trug vor, die Einführung der E-Akte werde mit dem dadurch verbundenen Aufwand zunächst wahrscheinlich die Kosten erhöhen. Dies sei unter Umständen aber auch dauerhaft der Fall. Eine Finanzierung aus dem IuK-Strukturpool sei auf Projekte ausgelegt, die durch Einsparungen ständige Rückflüsse erbringen würden. Dies treffe bei der E-Akte jedoch nicht zu. Deshalb hätten die Regierungsfraktionen die im Beschlussvorschlag des Rechnungshofs enthaltene Empfehlung, z. B. die E-Akte aus dem IuK-Strukturpool zu finanzieren, nicht in ihren Antrag übernommen.

Ferner rege der Rechnungshof in seinem Beschlussvorschlag an, den IuK-Strukturpool von Kapitel 1209 in das Kapitel 0309 zu übertragen. Auch diese Anregung hätten CDU und Grüne nicht in ihren Antrag übernommen. So stelle die Vermögensverwaltung eine zentrale Aufgabe des Finanzministeriums dar. Auch komme diesem Ressort bei einer Öffnung von Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb der üblichen  Haushaltsplanaufstellung  eine haushaltswirtschaftliche  Verantwortung  zu.  Deshalb  wollten  die  Regierungsfraktionen  an  der  bestehenden  Struktur  festhalten.  In  ihrem  Antrag  werde  aber  auch  das  Begehren  berücksichtigt,  dass  der  IuK-Strukturpool  strategisch  einzusetzen  sei  und  eine  entsprechende  Absprache  mit dem CIO stattfinde. Dies hielten CDU und Grüne für den besseren Weg, als „eine Tür zu öffnen“.

Die Ministerin für Finanzen äußerte, ihr Haus unterstütze den Antrag der Regierungsfraktionen.  Auch  sie  halte  die  Vermögensverwaltung  für  eine  zentrale  Aufgabe des Finanzministeriums. Sie versichere jedoch, dass ihr Haus mit dem CIO kooperativ und vertrauensvoll zusammenarbeiten werde.

 

PDF-Datei Drucksache 16/806: Denkschrift 2016 – Finanzierung von IT-Projekten
PDF-Datei Drucksache 16/106: Denkschrift 2016 – Rechnungshofs zu 2014: IT-Projekte