Denkschrift 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg, Beitrag Nr. 6 zur Finanzierung von IT-Projekten.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen (Drucksache 16/806) vom 8. Dezember 2016 zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 14. Juli 2016 (Drucksache 16/106). Denkschrift 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg; hier: Beitrag Nr. 6 – Finanzierung von IT-Projekten. Berichterstattung von Dr. Rainer Podeswa. Ausgegeben am 18.01.2017.
Beschlussempfehlung:
Die Landesregierung zu ersuchen,
1. die Empfehlungen des Rechnungshofs umzusetzen, insbesondere
a) den IuK-Strukturpool zur Modernisierung der IT im Kontext der IT-Neuordnung strategisch einzusetzen,
b) festzulegen, dass über Anträge zur Finanzierung von Maßnahmen aus dem IuK-Strukturpool das Finanzministerium im Benehmen mit dem Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnologie („CIO“) ent- scheidet;2. dem Landtag über das Veranlasste erstmalig zum 2. Januar 2018 im Rahmen der Berichtspflicht zur IT-Neuordnung zu berichten.
Bericht:
Der Ausschuss für Finanzen beriet die Mitteilung Drucksache 16/106 in seiner 7. Sitzung am 8. Dezember 2016. Für eine Beschlussempfehlung des Ausschusses an das Plenum sind diesem Bericht als Anlagen 1 und 2 eine Anregung des Rechnungshofs sowie ein gemeinsamer Antrag von Abgeordneten der Grünen und der CDU beigefügt.
Der Berichterstatter machte darauf aufmerksam, die Landesregierung habe in der Begründung zu dem Gesetz zur Errichtung der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg ausgeführt, dass sie die Kosten der IT bis 2021 um dann 40 Millionen € jährlich senken wolle. Diese Zielsetzung stamme aus dem Jahr 2009. Mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg habe sich das Land neue, kostenintensive IT-Projekte zur Realisierung aufgegeben. Zu nennen sei hier insbesondere die Einführung einer landesweiten elektronischen Akte (E-Akte).
Zur Realisierung dieser neuen Projekte seien entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen zur Anschubfinanzierung erforderlich. Der zum 1. Juli 2015 eingesetzte Beauftragte der Landesregierung für Informationstechnologie (CIO) habe indes nur geringe, bereits weitgehend gebundene Ressourcen. Im Staatshaushaltsplan bestehe für die Anschubfinanzierung von Projekten und insbesondere von IT-Projekten der IuK-Strukturpool. Aus ihm könnten sich selbst refinanzierende Projekte vorfinanziert werden. Nachdem die Landesregierung mit dem CIO einen Verantwortlichen für die übergeordnete IT-Steuerung bestellt habe, sollte dieser auch über den Einsatz dieser Mittel für sich selbst refinanzierende Projekte entscheiden. Die bisherigen Kriterien für die Finanzierung aus dem IuK-Strukturpool sollten dabei nicht aufgeweicht werden.
Das Finanzministerium trage die Empfehlung, den IuK-Strukturpool zur Modernisierung der IT im Kontext der IT-Neuordnung einzusetzen, zwar mit, wolle aber über Anträge zur Finanzierung von Maßnahmen daraus im Benehmen mit dem CIO selbst entscheiden. Wenn der CIO jedoch keine ausreichenden finanziellen Möglichkeiten zur Steuerung von Projekten zur IT-Neuordnung habe, könne er diese auch nicht steuern. Vor diesem Hintergrund empfehle er (Redner) dem Ausschuss, dem Beschlussvorschlag des Rechnungshofs zuzustimmen.
Ein Abgeordneter der Grünen trug vor, die Einführung der E-Akte werde mit dem dadurch verbundenen Aufwand zunächst wahrscheinlich die Kosten erhöhen. Dies sei unter Umständen aber auch dauerhaft der Fall. Eine Finanzierung aus dem IuK-Strukturpool sei auf Projekte ausgelegt, die durch Einsparungen ständige Rückflüsse erbringen würden. Dies treffe bei der E-Akte jedoch nicht zu. Deshalb hätten die Regierungsfraktionen die im Beschlussvorschlag des Rechnungshofs enthaltene Empfehlung, z. B. die E-Akte aus dem IuK-Strukturpool zu finanzieren, nicht in ihren Antrag übernommen.
Ferner rege der Rechnungshof in seinem Beschlussvorschlag an, den IuK-Strukturpool von Kapitel 1209 in das Kapitel 0309 zu übertragen. Auch diese Anregung hätten CDU und Grüne nicht in ihren Antrag übernommen. So stelle die Vermögensverwaltung eine zentrale Aufgabe des Finanzministeriums dar. Auch komme diesem Ressort bei einer Öffnung von Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb der üblichen Haushaltsplanaufstellung eine haushaltswirtschaftliche Verantwortung zu. Deshalb wollten die Regierungsfraktionen an der bestehenden Struktur festhalten. In ihrem Antrag werde aber auch das Begehren berücksichtigt, dass der IuK-Strukturpool strategisch einzusetzen sei und eine entsprechende Absprache mit dem CIO stattfinde. Dies hielten CDU und Grüne für den besseren Weg, als „eine Tür zu öffnen“.
Die Ministerin für Finanzen äußerte, ihr Haus unterstütze den Antrag der Regierungsfraktionen. Auch sie halte die Vermögensverwaltung für eine zentrale Aufgabe des Finanzministeriums. Sie versichere jedoch, dass ihr Haus mit dem CIO kooperativ und vertrauensvoll zusammenarbeiten werde.
Drucksache 16/806: Denkschrift 2016 – Finanzierung von IT-Projekten
Drucksache 16/106: Denkschrift 2016 – Rechnungshofs zu 2014: IT-Projekte